Kraj : Německo

Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen - - Information über Stammzellenspende, Untersützung der Knochenmarkspenderdatai

Navrhovatel není veřejný
Petice je adresována
Deutschen Bundestag
263 263 v Německo

Petice nebyla splněna

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  1. Zahájena 2012
  2. Sbírka byla dokončena
  3. Předloženy
  4. Dialog
  5. Hotový

Toto je petice online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die deutschen Krankenkassen ihre Versicherungsnehmer in regelmäßigen Abständen über die Möglichkeiten einer Stammzellspende informieren sowie entsprechende Registrierungen bei einer Knochenmarkspenderdatei unterstützen.

Odůvodnění

Mit Hilfe der peripheren Stammzellspende bzw. der Knochenmarkentnahme konnten seit 1991 allein durch die Deutsche Knochenmarkspenderdatei (DKMS) ? eine von ca. 30 Datenbanken in Deutschland ? insgesamt 26.000 Leukämie- und Blutkranke geheilt werden. Insbesondere bei den akuten Erkrankungsformen der Leukämie, der sog. Akuten myeloischen Leukämie bzw. der Akuten lymphatischen Leukämie, ist die Transplantation gesunder Stammzellen häufig die einzige Genesungs- und damit Überlebenschance des Patienten. Dabei wird das kranke Blutsystem des Patienten mit Hilfe einer Chemo- und Strahlentherapie zerstört, um anschließend Stammzellen zu übertragen, welche dann ein neues blutbildendes System ?aufsetzen?. Die Voraussetzung für die Übertragung gesunder Stammzellen ist jedoch die erfolgreiche Suche nach einem passenden Spender, bei dem möglichst viele Gewebemerkmale (die sog. Humanen Leukozyten Antigene, kurz: HLA) mit denen des Patienten übereinstimmen. Da es sich hierbei um 5 Gewebepaare handelt, die in tausend verschiedenen Ausführungen vorkommen, beträgt die derzeitige Wahrscheinlichkeit einen passenden Spender zu finden von 1:20.000 bis hin zu 1 zu mehreren Millionen. Um eben jenen ?genetischen Zwilling? zu erreichen gibt es jedoch eine weitere Voraussetzung: Er oder sie muss sich irgendwann einmal bei einer entsprechenden Datenbank registriert haben. Dabei werden die Gewebemerkmale bestimmt (man wird ?typisiert?), abgespeichert und (in Deutschland) anonym an das Zentrale Knochenmarkspender-Register (ZKRD) in Ulm weitergeleitet. Über diese Einrichtung erfolgt die internationale Suche nach geeigneten Personen, so dass ein potenzieller Spender auch weltweit zur Verfügung steht. Grundsätzlich kommt jeder gesunde Bürger im Alter von 18 bis 61 Jahren für eine Stammzellspende in Frage. Da es für den Spender kaum bzw. nur minimale und sehr gut kalkulierbare Risiken (z. B. das übliche Narkoserisiko bei der Knochenmarkentnahme) gibt, ist die Stammzellspende eine der einfachsten Formen, einem Schwerstkranken die Chance auf neues Leben zu ermöglichen. Trotz zahlreicher Typisierungsaktionen in den vergangenen Jahren durch verschiedene Datenbanken und Hilfsorganisationen liegt die derzeitige Zahl der in Deutschland registrierten Personen bei gerade einmal 4,53 Millionen (Quelle: ZKRD).Demgegenüber stehen bis zu 53 Millionen Einwohner der Bundesrepublik, die zumindest in die passende Altersgruppe fallen (Quelle: Statistisches Bundesamt). Die Bereitschaft zur Registrierung bei einer Knochenmarkspender-Datei sollte auch in Zukunft freiwillig sein. Um jedoch ein erhöhtes Bewusstsein für lebensbedrohliche Blutkrankheiten wie Leukämie sowie deren mitunter ?einfachen? Heilungschance durch eine Stammzelltransplantation zu schaffen, möge der Deutsche Bundestag beschließen, dass die deutschen Krankenkassen zukünftig in regelmäßigen Abständen entsprechende Informationen und Registrierungssets an die Versicherungsnehmer versenden.

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zprávy

  • Pet 2-17-15-8271-036951Gesetzliche Krankenversicherung
    - Leistungen –
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihre
    Versicherten in regelmäßigen Abständen über die Möglichkeit der
    Stammzellenspende informieren und die Registrierung bei einer
    Knochenmarkspenderdatei unterstützen.
    Zur Begründung wird ausgeführt, grundsätzlich komme jeder gesunde Bürger im
    Alter von 18 bis 61 Jahren für eine Stammzellspende infrage. Da es für den Spender
    kaum bzw. nur minimale und sehr gut kalkulierbare Risiken gebe, sei die
    Stammzellspende eine... více

rozprava

Es wäre wünschenswert wenn sich jeder typisieren lassen würde.Dazu ist nur eine Blutabnahme nötig.Ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt bezweifle ich allerdings

Zatím žádný argument CONTRA.

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