Region: Tyskland
 

Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen - - Information über Stammzellenspende, Untersützung der Knochenmarkspenderdatai

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag

263 Signaturer

Petitionen har nekats

263 Signaturer

Petitionen har nekats

  1. Startad 2012
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

Ansökan riktar sig till: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die deutschen Krankenkassen ihre Versicherungsnehmer in regelmäßigen Abständen über die Möglichkeiten einer Stammzellspende informieren sowie entsprechende Registrierungen bei einer Knochenmarkspenderdatei unterstützen.

Orsak

Mit Hilfe der peripheren Stammzellspende bzw. der Knochenmarkentnahme konnten seit 1991 allein durch die Deutsche Knochenmarkspenderdatei (DKMS) ? eine von ca. 30 Datenbanken in Deutschland ? insgesamt 26.000 Leukämie- und Blutkranke geheilt werden. Insbesondere bei den akuten Erkrankungsformen der Leukämie, der sog. Akuten myeloischen Leukämie bzw. der Akuten lymphatischen Leukämie, ist die Transplantation gesunder Stammzellen häufig die einzige Genesungs- und damit Überlebenschance des Patienten. Dabei wird das kranke Blutsystem des Patienten mit Hilfe einer Chemo- und Strahlentherapie zerstört, um anschließend Stammzellen zu übertragen, welche dann ein neues blutbildendes System ?aufsetzen?. Die Voraussetzung für die Übertragung gesunder Stammzellen ist jedoch die erfolgreiche Suche nach einem passenden Spender, bei dem möglichst viele Gewebemerkmale (die sog. Humanen Leukozyten Antigene, kurz: HLA) mit denen des Patienten übereinstimmen. Da es sich hierbei um 5 Gewebepaare handelt, die in tausend verschiedenen Ausführungen vorkommen, beträgt die derzeitige Wahrscheinlichkeit einen passenden Spender zu finden von 1:20.000 bis hin zu 1 zu mehreren Millionen. Um eben jenen ?genetischen Zwilling? zu erreichen gibt es jedoch eine weitere Voraussetzung: Er oder sie muss sich irgendwann einmal bei einer entsprechenden Datenbank registriert haben. Dabei werden die Gewebemerkmale bestimmt (man wird ?typisiert?), abgespeichert und (in Deutschland) anonym an das Zentrale Knochenmarkspender-Register (ZKRD) in Ulm weitergeleitet. Über diese Einrichtung erfolgt die internationale Suche nach geeigneten Personen, so dass ein potenzieller Spender auch weltweit zur Verfügung steht. Grundsätzlich kommt jeder gesunde Bürger im Alter von 18 bis 61 Jahren für eine Stammzellspende in Frage. Da es für den Spender kaum bzw. nur minimale und sehr gut kalkulierbare Risiken (z. B. das übliche Narkoserisiko bei der Knochenmarkentnahme) gibt, ist die Stammzellspende eine der einfachsten Formen, einem Schwerstkranken die Chance auf neues Leben zu ermöglichen. Trotz zahlreicher Typisierungsaktionen in den vergangenen Jahren durch verschiedene Datenbanken und Hilfsorganisationen liegt die derzeitige Zahl der in Deutschland registrierten Personen bei gerade einmal 4,53 Millionen (Quelle: ZKRD).Demgegenüber stehen bis zu 53 Millionen Einwohner der Bundesrepublik, die zumindest in die passende Altersgruppe fallen (Quelle: Statistisches Bundesamt). Die Bereitschaft zur Registrierung bei einer Knochenmarkspender-Datei sollte auch in Zukunft freiwillig sein. Um jedoch ein erhöhtes Bewusstsein für lebensbedrohliche Blutkrankheiten wie Leukämie sowie deren mitunter ?einfachen? Heilungschance durch eine Stammzelltransplantation zu schaffen, möge der Deutsche Bundestag beschließen, dass die deutschen Krankenkassen zukünftig in regelmäßigen Abständen entsprechende Informationen und Registrierungssets an die Versicherungsnehmer versenden.

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Information om petitionen

Petitionen har startats: 2012-04-01
Insamlingen slutar: 2012-05-29
Region: Tyskland
Kategori :  

Nyheter

  • Pet 2-17-15-8271-036951Gesetzliche Krankenversicherung
    - Leistungen –
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihre
    Versicherten in regelmäßigen Abständen über die Möglichkeit der
    Stammzellenspende informieren und die Registrierung bei einer
    Knochenmarkspenderdatei unterstützen.
    Zur Begründung wird ausgeführt, grundsätzlich komme jeder gesunde Bürger im
    Alter von 18 bis 61 Jahren für eine Stammzellspende infrage. Da es für den Spender
    kaum bzw. nur minimale und sehr gut kalkulierbare Risiken gebe, sei die
    Stammzellspende eine der einfachsten Formen, einem Schwerstkranken die Chance
    auf ein neues Leben zu ermöglichen. Trotz zahlreicher Typisierungsaktionen in den
    vergangenen Jahren durch verschiedene Datenbanken und Hilfsorganisationen liege
    die derzeitige Zahl der in Deutschland registrierten Personen bei rund 4,53 Mio.
    Demgegenüber stünden bis zu 53 Mio. Einwohner der Bundesrepublik Deutschland,
    die zumindest in die passende Altersgruppe fielen.
    Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internet-Seite des
    Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages eingestellt. Es gingen
    263 Mitzeichnungen sowie 26 Diskussionsbeiträge ein.
    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss weitere Eingaben mit verwandter
    Zielsetzung vor, die wegen des Zusammenhangs einer gemeinsamen

    parlamentarischen Prüfung zugeführt werden. Der Ausschuss bittet daher um
    Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden
    kann.
    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage von
    Stellungnahmen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt dar:
    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass sich Blutstammzellen im gesamten
    Knochenmark, in hoher Anzahl vor allem im Beckenkamm, finden und mithilfe von
    zwei unterschiedlichen Methoden gewonnen werden können. Welches Verfahren
    angewendet wird, entscheidet der behandelnde Arzt nach den Besonderheiten des
    Empfängers/Patienten. Nach Möglichkeit wird auf die Wünsche der Spender
    Rücksicht genommen. Es kommt vor, dass der Spender aus medizinischen Gründen
    nur für eines der Entnahmeverfahren geeignet ist.
    Die Gewinnung von Stammzellen aus dem peripheren Blut (Apherese)
    In ca. 80% der Fälle wird nach Aussage des BMG gegenüber dem
    Petitionsausschuss die Entnahme von Stammzellen aus dem peripheren Blut
    durchgeführt. Die Entnahme aus dem peripheren Blut richtet sich nach dem Gesetz
    über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG) und dem Gesetz zur
    Regelung des Transfusionswesens (Transfusionsgesetz - TFG). Nach § 6 TFG darf
    eine Spendeentnahme nur durchgeführt werden, wenn der Spender über Wesen,
    Bedeutung und Durchführung der Spendeentnahme und der Untersuchung
    sachkundig aufgeklärt worden ist und in die Entnahme und die spätere Verwendung
    der Spende eingewilligt hat.
    Die Gewinnung von Stammzellen aus dem Knochenmark
    Bei der Entnahme aus dem Knochenmark wird dem Spender unter Vollnarkose
    ca. 1 l Knochenmark-Blut-Gemisch aus dem Beckenkamm entnommen. Die
    Knochenmarkentnahme ist eine Lebendgewebespende, die sich zum einen nach den
    Vorschriften des AMG richtet; für die Gewinnung und Untersuchung des
    Knochenmarks ist eine Erlaubnis nach § 20b AMG erforderlich, zum anderen richtet
    sich die Knochenmarkspende nach den Vorschriften des Gesetzes über die Spende,
    Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz –
    TPG); sie darf nur unter den dort festgelegten engen Voraussetzungen durchgeführt
    werden (vgl. §§ 8 ff. TPG).

    Hinsichtlich der Aufklärungder Bevölkerung wies das BMG gegenüber dem
    Petitionsausschuss darauf hin, dass nach § 3 Abs. 4 TFG die nach Landesrecht
    zuständigen Stellen und die für die gesundheitliche Aufklärung zuständige
    Bundesoberbehörde die Aufklärung der Bevölkerung über die freiwillige und
    unentgeltliche Blut- und Plasmaspende fördern sollen.
    In den Fällen einer Knochenmarkentnahme richtet sich die Spende nach dem TPG,
    da es sich um Gewebe handelt. Die allgemeine Aufklärung in diesem Bereich
    umfasst die Gewebe- und damit auch die Knochenmarkspende. Hier besteht eine
    Arbeitsteiligkeit mit der Deutschen Knochenmarkspenderdatei gemeinnützige
    Gesellschaft mbH (DKMS). Die Aufklärung zur Knochenmarkspende wurde und wird
    schwerpunktmäßig von der DKMS geleistet.
    Die mit der Petition erhobene Forderung, dass die Krankenkassen in regelmäßigen
    Abständen über die Möglichkeiten einer Stammzellspende informieren sowie
    entsprechende Registrierungen bei einer Knochenmarkspenderdatei unterstützen,
    wird nach Aussage des BMG gegenüber dem Petitionsausschuss nicht befürwortet.
    Bei der Knochenmarkspende handelt es sich um eine Lebendspende, die mit einem
    risikobehafteten Eingriff verbunden ist. Damit besteht ein grundlegender qualitativer
    Unterschied zu einer Erklärung, im Falle des eigenen Todes ein Organ spenden zu
    wollen. Die verstärkte Sensibilisierung der Bevölkerung für die Möglichkeiten und
    Voraussetzungen einer Knochenmarkspende sollte allein über eine allgemeine
    Aufklärungüber die Blut- und Gewebespende erfolgen.
    Um eine verstärkte Aufmerksamkeit der Bevölkerung in Bezug auf die Möglichkeiten
    der Knochenmarkspende zu erreichen, informiert auch die Bundeszentrale für
    gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihrer Homepage über die
    Knochenmarkspende und weist auf die Vielzahl von Spenderdateien hin.
    Im Hinblick auf die Unterstützung der Knochenmarkfremdspende durch die
    gesetzlichen Krankenkassen weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die
    organisatorischen Strukturen für eine effektive Spendersuche durch eine Initiative
    des BMG im Jahr 1991 geschaffen worden sind. Mit rd. 12,3 Mio.€wurde der
    Aufbau eines Spendersuch- und Vermittlungssystems gefördert. Die
    Gesundheitsversorgung kranker Menschen ist jedoch die originäre Aufgabe der
    gesetzlichen Krankenkassen. Das BMG hat deshalb den Aufbau des Systems nur im
    Wege der Anschubfinanzierung fördern können. Nach der Aufbauphase haben die

    Krankenkassen das System übernommen. Seit Januar 1995 tragen die gesetzlichen
    Krankenkassen sämtliche Kosten für die Knochenmarkspende und -transplantation.
    Neben den Kosten für die Behandlung einschließlich der Kosten der
    Knochenmarkentnahme beim Spender wird damit auch der Betrieb der Dateien, die
    Spenderpflege und das Zentrale Knochenmarkspender-Register Deutschland
    (ZKRD) in Ulm finanziert.
    Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
    Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt, das Petitionsverfahren
    abzuschließen.

    Begründung (PDF)

Es wäre wünschenswert wenn sich jeder typisieren lassen würde.Dazu ist nur eine Blutabnahme nötig.Ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt bezweifle ich allerdings

Inga KONTRA-argument än.

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