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Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen - - Übernahme der Kosten für die Kryokonservierung bei jungen Erwachsenen mit Krebserkrankung durch die Krankenkassen

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Sākās 2018
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei jungen Erwachsenen mit Krebserkrankung die Kosten für die Kryokonservierung (Einfrieren von Samen, Eizellen zur späteren künstlichen Befruchtung) von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Pamatojums

Nach aktueller Gesetzeslage sind die gesetzlichen Krankenkassen nicht dazu verpflichtet, die Kosten für die Kryokonservierung bei Krebskranken zu übernehmen. Bei Kryokonservierung handelt es sich um das Einfrieren von Samen und Eizellen zur etwaigen späteren künstlichen Befruchtung.Eine Kryokonservierung wird bei Feststellung einer Krebserkrankung nahezu jedem jungen Erwachsenen dringend empfohlen, da sowohl durch den Krebs selbst als auch durch die Nebenwirkungen von Operation, Chemotherapie und Bestrahlung eine spätere Unfruchtbarkeit oftmals sehr wahrscheinlich ist. Aufgrund der erforderlichen Entscheidung vor Beginn der Therapie entscheiden sich viele junge Erkrankte zur Durchführung dieser Maßnahme, unter dem Wissen die Kosten für die Entnahme, sowie die Aufbewahrung über mehrere Jahre selbst tragen zu müssen.Hervorzuheben ist es, dass den Betroffenen im Hinblick auf die spätere Lebensplanung und Kinderwunsch keine andere Wahl bleibt, als diese Entscheidung zu treffen, oftmals noch unter starker Beeinträchtigung in einer Ausnahmesituation wie dem Bekanntwerden einer Krebserkrankung.Anzumerken ist, dass sich junge Erwachsenen oftmals noch in der Situation von Ausbildung und Studium befinden und die finanzielle Situation ohne Unterstützung durch die Eltern zusätzlich belastend wirkt. Die Betroffenen sind durch die Krebserkrankung ohnehin stark benachteiligt, jeder sollte unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten des Elternhauses seine weitere Familienplanung und Zeugungsfähigkeit sichern können.Des Weiteren handelt es sich um einen überschaubaren finanziellen Rahmen von ca. 1000 € einmalig und Folgekosten jährlich von ca. 400 € durch die Kryokonservierung. Diese Kosten fallen für ca. 15.000 neuerkrankte Menschen im Alter von 18 bis 39 Jahren jährlich an.In Zeiten von hohen Krankenkassenüberschüssen sollte es in einem Land wie Deutschland möglich sein, diesen jungen Menschen, die ohnehin schwere Einschränkungen in Ihrem Leben zu tragen haben, zu helfen und Ihnen zumindest diese finanzielle Hilfe zukommen zu lassen.Außerdem sollte es im Sinne einer alternden Gesellschaft sein, Nachwuchsplanung und Familiengründung auch in diesem Bereich zu fördern.Nun sind Befürworter gefragt und politische Volksvertreter, die dieses Anliegen in Kooperation mit den Krankenkassen umsetzen.

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