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Betreuende Personen, wie z.B. Großeltern sollten unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, wenn sie z.B. ihre Enkelkinder betreuen.
arsye
Artikeln aus der Presse ist zu entnehmen, dass Großeltern bei der Betreuung ihrer Enkel nicht versichert sind. Erleidet ein Enkel einen Unfall, sind die Großeltern in der Haftung (siehe Urteil Bundessozialgericht Az.: B 2 U 2/17 R).) Das Thema wurde von der Presse aufgegriffen, siehe Artikel von RTL vom 19.6.18 und MDR aktuell vom 19.6.18.