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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Frist zur Ergänzungsprüfung für Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter bis zum 31.12.2023 verlängert wird.
Perustelut
Ein Rettungsassistent darf bis zum 31.12.2023 einen Notfallpatienten behandeln und im Rettungswagen dann während der Fahrt betreuen. An 1.Januar 2024 muss dies zwingend ein Notfallsanitäter sein.Die Möglichkeit eines Rettungsassistenten sich mittels einer Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter weiterzuqualifizieren, endet allerdings zum 31.12.2020.Diese kurze Frist stellt sowohl das RD-Personal als auch die RD-Schulen vor massive Probleme. Nach aktuellem Stand werden sich bis zum festgelegten Stichtag nicht alle Rettungsassistenten weiterqualifizieren können, weil in den Schulen nicht genügend Kapazitäten vorhanden sind.
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 18.3.2020
Väittely
Da der Fachkräftemangel im Rettungsdienst in ganz Deutschland spürbar ist sollte hier mit einer Fristverlängerung über den 31.12.2023 hinaus reagiert werden. Dies gibt den einzelnen Leistungserbringern mehr Zeit, die vorhandenen Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter weiter zu qualifizieren. Schon heute können Rettungsfahrzeuge wegen Personalmangel nicht besetzt werden. Wir haben in Deutschland einen funktionierenden Rettungsdienst den wir auf keinen Fall gefährden dürfen.
Ei vielä väitteitä vastaan