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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den 28. Änderungsantrag zum Terminservice und Versorgungsgesetz TSVG abzulehnen. Der Änderungsantrag ermöglicht es dem Gesundheits-Ministerium, Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) am Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorbei zu deklarieren.
Perustelut
Im G-BA bewerten Vertreter der Kostenträger wie der Leistungserbringer Therapieverfahren auf der Basis der verfügbaren Evidenz, d.h. auf der Basis der wissenschaftlichen Datenlage zu Wirksamkeit, Nebenwirkungen, Kosten etc.. So werden Methoden nach ihrer Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit unterschieden und ferner ökonomische Aspekte berücksichtigt. Auf diese Weise gewährleistet der G-BA gleichermaßen, dass die Patienten die wirksamste Therapie erhalten können (als GKV-Leistung), und dass die Gemeinschaft der GKV-Versicherten keine sinnlosen Kosten tragen muss, indem sie unwirksame oder zu teure Therapien finanzieren muss.Die Änderung dieses evidenz-basierten Verfahrens hin zu einem politisch kontrollierten Verfahren wäre ein falscher Schritt, denn so würde die Gesundheit den Menschen durch nicht evidenzbasierte Therapien gefährdet und die Kosten der GKV und damit die Beiträge aller Versicherten durch zu teure Therapien gesteigert. Ein Zusatznutzen durch die Zulassung unwirksamer oder schlecht wirksamer oder unnötig teurer Therapien ist aber nicht erkennbar und widerspricht der Pflicht der GKV-Leistungserbringer und -Träger, auf Wirtschaftlichkeit zu achten.
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Vetoomus alkoi:
14.01.2019
Vetoomus päättyy:
11.03.2019
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 21.10.2020
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan