Erfolg

Gesundheitswesen - Passive Sterbehilfe

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

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Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2007
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Mit der Petition wird der Gesetzgeber aufgefordert, Möglichkeiten zur passiven Sterbehilfe zu schaffen, die Todkranke nicht ins Ausland zwingen, um fernab von ihrem sozialen Umfeld, ggf. sogar auf einem Parkplatz, zu sterben, sondern hier im Lande friedlich, schmerzlos und pietätvoll ihrem Leiden ein Ende zu setzen. Dies schließt die Verfügbarkeit passender Narkotika auf besonderes Rezept mit ein. Auch sollte aktive Sterbehilfe unter strengen Auflagen legalisiert werden.

Begründung

Ich empfinde den Todestourismus als erschütternd. Todkranke werden ins Ausland gezwungen, um dort ihrem Leiden ein Ende zu setzen - dies alles unter dem Deckmantel des Schutzes des Lebens um jeden Preis. Jeder Mensch sollte für sich bestimmen können, ob sein Leben noch lebenswert ist, dieses Recht gehört meiner Meinung nach zu den nicht einschränkbaren Rechten auf freie Persönlichkeitsentfaltung. Wenn ein schwerstkranker Mensch in seiner Patientenverfügung festgelegt hat, daß er (oder sie) gehen will, hat er in Deutschland die Wahl zwischen Verhungern (z.B. durch Stoppen der künstlichen Ernährung). Erhängen, Erschießen, sich von einem hohen Gebäude zu stürzen, und eventuell noch Ersticken - zudem mit dem Risiko, daß durch Fehler in der Durchführung - der Kopfschuß oder Sturz aus dem 4. Stock ist nicht tödlich - das Leiden eher noch verstärkt wird. Abgesehen davon ist sich Erschießen oder Erhängen oder aus dem Hochhaus springen nicht nur nicht pietätvoll, sondern gerade für Schwerstkranke auch kaum durchführbar.
Geben Sie Todkranken die Möglichkeit, mit geeigneten Medikamenten (z.B. Natriumpentobarbital) einen schnellen, schmerzfreien Freitod zu wählen und in Würde aus dem Leben zu scheiden. Geben Sie den Ärzten dahingehend Rechtssicherheit, daß sie grundsätzlich bei passiver Sterbehilfe straffrei bleiben. Entlassen Sie die Ärzte aus der Garantenstellung. Nehmen Sie die Ideologie aus der Diskussion heraus - denken Sie an die Betroffenen, die nach reichlich Überlegung einfach nicht mehr leiden wollen und geben Sie den Patientenverfügungen das notwendige juristische Gewicht.
Ähnliches gilt m.E. für die aktive Sterbehilfe. Jemanden durch Einstellung der künstlichen Ernährung verhungern zu lassen, empfinde ich als grausam. Einer betroffenen Person im Wachkoma, oder einer schwerst krebskranken Person bei entsprechender Patientenverfügung ein schnell wirkendes Mittel zur Verfügung zu stellen, um das Sterben abzukürzen, empfinde ich unter ethischen Gesichtspunkten angemessen.
Besonderes Gewicht kommt in diesem Kontext der Patientenverfügung zu. Diese muß von der betroffenen Person selbst verfaßt und von einem Arzt gegengezeichnet sein und sollte absolut bindenden Charakter sowohl für die Ärzte als auch für Erben, Familie und ggfs. Vormundschaftsgericht haben. Ohne entsprechende Äußerungen in der Patientenverfügung wäre zumindest aktive Sterbehilfe m.E. zumindest als Totschlag strafbar,

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 19.11.2007
Petition endet: 14.01.2008
Region: Deutschland
Kategorie:

Neuigkeiten

  • Gesundheitswesen Saskia Weihrich Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.06.2010 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    wurde. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, gesetzliche Möglichkeiten zur passiven Sterbehilfe zu
    schaffen, die es sterbenskranken Menschen erlauben, schmerzfrei und würdevoll zu
    sterben. Darüber hinaus soll aktive Sterbehilfe unter strengen Auflagen legalisiert
    werden.

    Zur Begründung des Anliegens wird vorgetragen, dass aufgrund der Gesetzeslage in
    Deutschland Todkranke derzeit ins Ausland gezwungen würden, um dort fernab von
    ihrem sozialen Umfeld ihrem Leiden ein Ende zu setzen. ... weiter

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