Petition is addressed to:
Agentur für Arbeit, ARGE, Petitionsausschuss Berlin, Bundesministerium für Wirtschaft und Soziales
Am 01.08.2016 trat das "Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (AWStG)" in Kraft. Wir befinden die Regelung, dass nur Umschüler welche nach dem 01.08.2016 eine Berufsausbildung in Form der staatlich finanzierten Umschulung, in den Genuss der bestandenen Zwischen- und Abschlussprüfungsprämie kommen für diskriminierend.
Reason
Diese Behandlung widerspricht dem Grundgesetz welches besagt "das jeder Mensch vor dem Gesetz" gleich ist. Wir, die Unterzeichner, fühlen uns ungerecht Behandelt und benachteiligt. Diese Prämie ist nicht nur "Durchhaltemotivation", sondern gleichzeitig auch eine Unterstützung für den Berufseinstieg nach der erfolgreich absolvierten Umschulung.