Reģions: Vācija

Gleichstellungsrecht - Angemessene Entlohnung für Familienarbeit/Pflege- und Erzieherberufe

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Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
18 Atbalstošs 18 iekš Vācija

Petīcijas iesniedzējs atsauca petīciju

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  1. Sākās 2017
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…dass die bisher nahezu ausschließlich ehrenamtlich geleistete Familienarbeit und Pflege-und Erzieherberufe, die hauptsächlich von Frauen erledigt werden, endlich ihrem Wert für die Gesellschaft entsprechend entlohnt wird. Gleichzeitig müssen für alle betreuungssuchenden Eltern ausreichend qualitativ hochwertige, auf guter Bindung basierende Kinderbetreuungsplätze im Krippen- und Kitabereich geschaffen und vorgehalten werden.

Pamatojums

Viele Mütter befinden sich seit Einführung des Elterngeldes in einer ZwickmühleEinerseits lastet ein enormer (finanzieller und gesellschaftlicher) Druck auf ihnen, möglichst früh nach der Geburt eines Kindes wieder in die Erwerbsarbeit einzusteigen, andererseits haben sie große Mühe, einen Krippen- oder Kitaplatz für ihr Kind zu finden - trotz Rechtsanspruchs. Und nicht jeder angebotene Betreuungsplatz kann guten Gewissens angenommen werden, da es sehr große qualitative Unterschiede gibt. Wird ein Angebot aus diesem Grund aber abgelehnt, erlischt die Möglichkeit des Einklagens eines Platzes. Es muss wieder mehr auf das Wohl des einzelnen Kindes geachtet werden. Jede Familie sollte für sich selbst in Freiheit entscheiden können, welcher Elternteil wann, wielange und in welchem Umfang einer Erwerbsarbeit nachgeht bzw. sich um Kinder und Haushalt kümmert!Dazu braucht es ausreichend qualitativ hochwertige Kinderbetreuungsmöglichkeiten UND eine finanzielle Anerkennung der zeit- und kraftintensiven Familienarbeit. Gleichberechtigung kann in meinen Augen nur realisiert werden, wenn die beiden Forderungen als zwei Seiten ein und derselben Medaille wahrgenommen werden. Denn bisher leistet immer ein Elternteil, welches in den allermeisten Fällen die Mutter ist, unbezahlte Arbeit, wenn sie sich in Voll- oder Teilzeit um Kinder und Haushalt kümmert. Damit verzichtet sie nicht nur auf Gehalt, sondern auch auf Rentenansprüche, obwohl sie mit ihrer Arbeit überhaupt erst die Grundlage für den Erhalt des Rentensystems schafft. Solange die traditionelle Frauenarbeit als ehrenamtlicher Dienst an der Gesellschaft interpretiert wird, die Früchte ihrer Arbeit, die Wertschöpfung also, der Gesamtgesellschaft zufließt, solange ist noch keine echte Gleichstellung von Mann und Frau verwirklicht.

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