Regione: Germania

Gleichstellungsrecht - Keine Zustimmung zum Entwurf des Lohngleichheitsgesetzes

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

20 Firme

La petizione è stata respinta

20 Firme

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2017
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

La petizione è indirizzata a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge dem Entwurf des Lohngleichheitsgesetzes nicht zustimmen.

Motivazioni:

Mit dem Lohngleichheitsgesetz möchten die Initiatoren zwangsweise die Illusion von Lohngleichheit verordnen. Das Bestreben von Lohngleichheit ist sowohl zum Scheitern verurteilt als es auch jeglichen Wettbewerb auf dem Lohn- und Gehaltsmarkt eliminiert.Punkt 1: In der Praxis lassen sich zwei Kandidaten bezüglich ihrer Lohn- bzw. Gehaltseinstufung schwer vergleichen. Zählen schließlich nicht nur formale Abschlüsse, sondern auch individuelle persönliche Fähigkeiten. Dazu kommen sogenannte Soft Skills, die bei jedem Kandidaten unterschiedlich sind. Es gibt keine objektiv zuverlässige Art und Weise, all diese Fähigkeiten zuverlässig einzustufen. Genau aus diesem Grunde haben die betreffenden Entscheider auch in der Praxis die Möglichkeit, die Lohn- bzw. Gehaltsspanne innerhalb einer Auswahlbandbreite auszugestalten. Und das ist auch gut so.Punkt 2: Und damit kommen wir zum zweiten Punkt. Nur wenn es Wettbewerb und Gestaltungsfreiraum gibt, wird auch eine Dynamik auf dem Lohn- und Gehaltsmarkt ermöglicht. Eine Verordnung von Lohngleichheit führt lediglich dazu, dass die Gehälter und Löhne tendenziell auf einem starren Niveau einfrieren werden oder aber Arbeitgeber sehr viel zurückhaltender in der Beritschaft sein werden, neue Arbeitnehmer einzustellen.Der Gesetzgeber sollte in seiner Überregulierungswut innehalten und mehr auf den Wettbewerb vertrauen.

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Dati della petizione

Avviata la petizione: 21/01/2017
La petizione termina: 14/03/2017
Regione: Germania
Categorie:

Novità

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