Reģions: Tīringene

Glücksspielsucht - Ein Thema, das uns alle betrifft

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
7 Atbalstošs 7 iekš Tīringene

Petīcija ir parakstīta

7 Atbalstošs 7 iekš Tīringene

Petīcija ir parakstīta

  1. Sākās 2021
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Thüringer Landtages ,

Welches Ziel hat die Petition? Mehr Mitsprache für Betroffene und Angehörige, wenn es z.B. darum geht, den bestehenden Glücksspielstaatsvertag in der Zukunft zu ändern.

Welche Entscheidung wird beanstandet? Erlass eines Zustimmungsgesetzes zu dem Glücksspielstaatsvertrag 2021

Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen? Thüringer Landtag Wie wird die Petition begründet? Im laufe diesen Jahres soll ein neuer Glücksspielstaatsvertrag gelten. Weder Betroffene noch Angehörige wurden hierzu gehört oder befragt. Ich denke Spielerschutz und Prävention, sollen von und mit Erfahrenen mitentschieden werden, schließlich sind sie mitunter die Leidtragenden. Weitere Punkte sind Entstigmatisierung und Enttabuisierung. In der momentanen Situation ist es den meisten Betroffenen und Angehörigen nicht möglich über ihre Situation zu sprechen. Scham und Angst stehen an der Tagesordnung, und das über Jahre. Mittlerweile gibt es die ein oder andere Interessenvertretung für Betroffene und Angehörige. Der Landesverband spielfrei24 e.V. möchte in der Zukunft bei genannten Entscheidungen gehört werden. Richtet sich die Petition auf die änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden? Betroffene und Angehörige haben das Recht, über dass was sie bewegt offen zu sprechen und angehört zu werden. Leider wird das Thema Glücksspielsucht seit Anfang 2001 eine anerkannte Krankheit, in der Gesellschaft immer noch als Charakterschwäche gesehen.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht? keine

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Jaunumi

  • In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von acht Mitzeichnern unterstützt. Da damit das in §16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz vorgegebene Quorum nicht erreicht wurde, erfolgte keine öffentliche Anhörung in der Angelegenheit.

    Der Petitionsausschuss hat im Rahmen des Petitionsverfahrens die Thüringer Landesregierung aufgefordert, zu der Petition Stellung zu nehmen. In die Beratung der Petition hat der Petitionsausschuss die Argumente der Petition und die Stellungnahme des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) berücksichtigt.

    Im Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass sowohl im Glücksspielstaatsvertrag als auch in Thüringer Ausführungsvorschriften Maßnahmen des... vairāk

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