Reģions: Vācija

Grundgesetz - Stärkung des Rechts auf eine Wohnung

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
88 Atbalstošs 88 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

88 Atbalstošs 88 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

  1. Sākās 2017
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Mit der Petition wird gefordert, das Recht auf eine Wohnung zu stärken.

Pamatojums

In Deutschland gibt es keine einheitliche oder verbindliche Feststellung, welchen Standards eine ordnungsrechtliche Unterbringung folgt. Es ist obergerichtlich lediglich festgestellt worden, dass die Menschenwürde zu gewährleisten ist. Nach einer Zwangsräumung droht die Straße trotz Räumungsschutzantrag an das Gericht. Bezahlbare Mieten ist ein Muss!Die eigene Wohnung ist mehr als ein Dach über dem Kopf: Eine Wohnung erst ermöglicht Privatheit, Schutz, Geborgenheit. Dort entspannt man sich und dort hat man die Chance seine Stärken zu entwickeln oder Schwächen zu überwinden, zieht sich zurück, trifft Freunde. Diese Möglichkeit der Selbstbestimmung fehlt auf der Straße, in der kommunalen Obdachlosenunterkunft, in der Billig-Pension, wenn man vorübergehend bei Bekannten unterkommt, die einen jederzeit wieder auf die Straße setzen können, wenn ihnen das „so Sein“ nicht mehr gefällt. Ein großer Teil der wohnungslosen Menschen ist kommunal und ordnungsrechtlich untergebracht – weit überwiegend in Notunterkünften und Obdachlosenunterkünften. Zum Teil werden Menschen, die ihre Wohnung verloren haben, auch nach Ordnungsrecht in Normalwohnraum eingewiesen.18 Neben alleinstehenden Haushalten leben auch Haushalte mit Kindern in ordnungsrechtlicher Unterbringung.19 Obdachlosigkeit gefährdet die grundgesetzlich geschützten Individualrechte wie das Recht auf Leben, auf Gesundheit, auf körperliche Unversehrtheit und auf Menschenwürde. Deswegen hat jede Gemeinde den unabweislichen Auftrag, diese Grundrechte zu schützen und bei entsprechenden Gefahren abwehrende Maßnahmen zu ergreifen. Dies sehen die Polizei-, Sicherheits- und Ordnungsgesetze aller Bundesländer vor. Wohnungslose Menschen haben ein Recht darauf, von der Kommune, in der sie sich aktuell und tatsächlich aufhalten, mit einer Notunterkunft nach Ordnungsrecht versorgt zu werden. Dabei ist es unerheblich, wie lange sich die Betroffenen bereits in der Kommune aufhalten. Regelungen, die eine Mindestaufenthaltsdauer in einer Kommune vorsehen, sind nicht rechtens. 20 Da es hier um den Schutz grundlegender Menschenrechte geht, besteht der Anspruch auf ordnungsrechtliche Unterbringung unabhängig von der Nationalität und dem Aufenthaltsstatus der Betroffenen. Dieser Verpflichtung kommen viele Kommunen allerdings sowohl quantitativ als auch qualitativ nur unzureichend nach. Die zentrale Dimension ist die Ausgrenzung aus dem Wohnungsmarkt, weil das Leben ohne eigene Wohnung einerseits die anderen genannten Ausgrenzungsdimensionen mitbegründet und andererseits selbst Grund dafür ist, dass die Ausgrenzung in den anderen Dimensionen nicht überwunden werden kann.Es gibt auch ein Register zu Erfassung von Wohnungslosen, da es kostenspielig ist und Bürokratie verursacht.Diese Benachteiligung muss ein Ende haben. So dass ein Leben, was der Würde des Menschen machbar wird und auch entspricht.

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Jaunumi

  • Pet 4-18-07-10000-042955 Grundgesetz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent fordert, das Recht auf eine Wohnung zu stärken.

    Zur Begründung des Anliegens trägt der Petent insbesondere vor, dass es in
    Deutschland keine einheitliche und verbindliche Regelung der Standards einer
    ordnungsrechtlichen Unterbringung gebe. Zwar sei von obersten Gerichten festgestellt
    worden, dass die Menschenwürde zu gewährleisten sei; gleichwohl drohe nach einer
    Zwangsräumung trotz Räumungsschutzantrag die Obdachlosigkeit.

    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
    Petitionsausschusses... vairāk

Debates

Pagaidām nav PAR argumentu.

Pagaidām nav PRET argumentu.

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