Bölge : Almanya

Grundsatzfragen zu Rentenversicherungsleistungen - Ausweitung der Renteninformation

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

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Der Gesetzgeber möge beschließen, daß die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die jährlich an alle Versicherten versendeten Renteninformationen um eine Prognose der künftigen Steuerlast bezogen auf deren Rentenansprüche zu erweitern hat. Zusätzlich ist die Renteninformation um Ansprüche an gesetzliche Rentenversicherungen anderer EU-Staaten sowie Direkt-/Lebensversicherungen sowie um die Prognose eines vorgezogenen Renteneintritts vor und nach Steuern zu erweitern.

Gerekçe

Mit der im Jahr 2005 erfolgten Einführung der nachgelagerten Rentenbesteuerung (Alterseinkünftegesetz) hat sich der Gesetzgeber dazu entschieden, den Anteil des steuerpflichtigen Rentenanteils der Versicherten zu erhöhen. Alle Renten mit Renteneintritt bis zum Jahr 2005 werden zu 50% besteuert. Ab 2005 steigt diese Steuerbelastung sukzessive an, sodaß bei einem Renteneintritt ab dem Jahr 2040 dann 100% aller Einkünfte zu versteuern sind.Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) informiert jährlich alle Versicherte zu deren individuellen Rentenansprüchen vor Steuern. Somit liegt jedem Versicherten i.d.R. eine vor-Abgaben-Prognose der individuellen Rentenansprüche vor. Die spätere Versteuerungspflicht dieser Ansprüche wird allerdings nur ohne konkrete Anhaltspunkte erwähnt (“Bitte beachten Sie, dass von der Rente auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern zu zahlen sind”).Versicherte können für den Abgleich des Rentenkontos einen Beratungstermin bei der DRV vereinbaren und dort den Rentenversicherungsträger zu weiteren Einkommensquellen informieren, die später beim Erreichen des Rentenalters zu berücksichtigen sind (z.B. Rentenansprüche aus dem EU-Ausland, Betriebs- und Riesterrenten usw.). Im Idealfall liegt der DRV somit ein vollständiges Profil des Beitragszahlers vor.Eine Auswertung dieser Informationen für den Versicherten erfolgt durch die DRV allerdings nicht. Der Versicherte kann für sich schwer eine Einschätzung vornehmen, in welcher Höhe steuerliche Abzüge auf die Rente nebst zu berücksichtigender Zusatzzahlungen diese mindern werden. Eine Prognose der späteren Rente nach Steuern ist somit während des Erwerbslebens des Versicherten nicht möglich. Dies gilt insbesondere dann, wenn zusätzliche rentenrelevante Einkommensquellen in dieser Berechnung zu berücksichtigen sind.Die vorliegende Petition fordert somit, allen Versicherten zusätzlich zu der prognostizierten Wertentwicklung der Renten vor Steuern eine Prognose der erwarteten Steuerschuld in der jährliche Renteninformation unter Berücksichtigung der derzeitigen persönlichen Lebensumstände des Versicherten (Steuerklasse, Familienstand) bereitzustellen. Dabei sind alle der DRV vorliegenden rentenrelevanten Einkommensquellen zu berücksichtigen. Rentenansprüche des Versicherten in EU-Mitgliedstaaten sind dabei möglichst automatisch durch die DRV im Rahmen eines Informationsabgleichs zu ermitteln und zu berücksichtigen. Die prognostizierte Steuerschuld ist jährlich unter Berücksichtigung der aktuellen Steuergesetzgebung Deutschlands bzw. der EU-Mitgliedstaaten neu zu bestimmen. Zusätzlich ist dem Versicherten die Prognose der finanziellen Auswirkungen eines vorgezogenen Renteneintritts vor und nach Steuern unter Berücksichtigung des zugrundeliegenden Besteuerungsanteils (Alterseinkünftegesetz) bereitzustellen. Als Berechnungsgrundlage der prognostizierten Werte ist dabei eine jährliche Betrachtung (Renteneintritt mit 66, 65, 64 usw.) zugrunde zu legen.

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Dilekçe detayları

Dilekçe başlatıldı: 02.07.2019
Dilekçe biter: 09.10.2019
Bölge : Almanya
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