Grundsatzfragen zum Beitrags- und Versicherungsrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung - Einführung einer säulenübergreifenden Renteninformation

請願者は非公開
請願書の宛先
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

39 署名

請願は終了しました

39 署名

請願は終了しました

  1. 開始 2018
  2. コレクション終了
  3. 提出済み
  4. ダイアログ
  5. 終了した

これはオンライン請願書 des Deutschen Bundestags です。

請願書の宛先: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß die verantwortlichen Stellen und Unternehmen der Altersvorsorge verpflichtet sind, bis zum 31.03. eines jeden Jahres, eine Renteninformation an die Bürgerinnen und Bürger zu versenden, die mindestens den aktuellen Stand der Versorgung und eine Hochrechnung bis zur individuellen Regelaltersgrenze beinhaltet. Die Hochrechnung ist dabei, sofern von der Art der Versorgung her gegeben, mit einem einheitlichen Zinssatz von 2 % p. a. vorzunehmen

理由

In der aktuellen Koalitionsvereinbarung ist enthalten: „Wir werden eine säulenübergreifende Renteninformation einführen, mit der Bürgerinnen und Bürger über ihre individuelle Absicherung im Alter Informationen aus allen drei Säulen erhalten und möglichen Handlungsbedarf erkennen können. Die säulenübergreifende Renteninformation soll unter Aufsicht des Bundes stehen.“Dies bedeutet bereits absehbar sehr viel bürokratischen Aufwand, wenn die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständischen Versorgungswerke, die Alterssicherung der Landwirte und die Beamtenversorgungseinrichtungen (1. Säule), die mannigfaltigen betrieblichen Altersvorsorgeeinrichtungen (2. Säulen) wie Pensionskassen, Direktversicherungen, Pensionsfonds, Unterstützungskassen und Arbeitgeber bei Direktzusagen sowie dann noch die schier unendlichen Formen der privaten Altersversorgung (3. Säule) wie Banksparpläne, Investmentfondssparpläne, Riester, Rürup etc. alle ihre Daten an eine Stelle (beim Bund) melden müssen. Erst wenn alle Daten vorhanden sind, kann eine säulenübergreifende Renteninformation erfolgen, denn unvollständig macht sie keinen Sinn. Eine solche Umsetzung wäre zu aufwendig. Der Sinn einer solchen Regelung überzeugt jedoch. Daher soll dies einfacher erfolgen: Alle verantwortlichen Stellen und Unternehmen der 1., 2. und 3. Säule der Altersvorsorge sollen mit vergleichbaren Daten die Bürgerinnen und Bürger informieren. Und dies in einem einheitlichen Zeitraum. Soweit die Art der Versorgung mit einer Verzinsung her erfolgt (z. B. Sparplan, Versicherung, gesetzliche Rentensteigerungen), soll die Hochrechnung mit einem einheitlichen Zinssatz erfolgen. Entsprechend der Zielinflationsrate der EZB sollen deren 2 % p. a. zugrundegelegt werden.

請願書を共有する

QRコード付き画像

QRコード付き切り取り紙

ダウンロード (PDF)

請願に関する情報

請願開始: 2018/05/18
コレクション終了: 2018/07/31
地域: Deutschland
カテゴリ:  

市民参加の強化にご協力ください。私たちは、独立性を保ちながら、皆様の懸念に耳を傾けたいと考えています。

今すぐ宣伝する