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Grundsteuer - Berechnung des Grundsteuersatzes von unabhängigen Instituten/Verankerung dieses Steuersatzes als Zusatzklausel im GrStG

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Wir fordern, einen Grundsteuersatz von unabhängigen Instituten berechnen zu lassen, der die Gefahr einer existenziellen Krise aller Bürger ausschließt und den errechneten und realistisch Steuersatz als Zusatzklausel im Grundsteuergesetz zu verankern. Dadurch sollen die Kommunen, die Landkreise, die Länder und der Bund davon abgehalten werden, willkürlich hohe Grundsteuern zu erheben.

Selgitus

Zwar ist die Bemessung der Grundsteuer auf ein Grundstück mit 3,5 Promille des Grundstückswertes pro Jahr nach § 15 GrStG oder mit 6 Promille auf Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach § 14 GrStG stark veraltet, allerdings darf nicht außer Acht gelassen werden, dass ein drastischer Anstieg der Grundsteuer sowohl Grundeigentümer als auch Mieter stark belasten würde.Die Bemühungen der Politiker, die Mieten zu senken, wären damit hinfällig oder zumindest zum Teil überflüssig, da sich eine Erhöhung um 300 % bis ca. 4800 % drastisch auf die Mietpreise auswirken würde. Sollten einige Kommunen eine derart gravierende Erhöhung anstreben, kann mit deutlichen Mieterhöhungen gerechnet werden. Mieter wären gefährdet, da die Grundsteuer mit in die Miete eingerechnet wird. Deshalb ist die Erhöhung der Grundsteuer mit der Erhöhung der Mieten gleichzusetzen.Eigentümer können dadurch in eine existenzielle Krise geraten, beispielsweise wenn ein Kredit für den Kauf einer Immobilie getilgt werden muss und die Grundsteuer angestiegen ist. So muss die Tilgung aufgrund der Zahlung der deutlich höheren Grundsteuer aussetzen und der Besitzer läuft Gefahr, seine Immobilie zu verlieren.Finanziell schwächere Menschen wie Rentner oder Arbeitssuchende wären besonders stark vom Anstieg der Grundsteuer betroffen, da sie oft am Existenzminimum leben und sich eine höhere Miete bzw. höhere Steuer nicht leisten können und damit den Anspruch auf das Mietverhältnis bzw. den Besitz verlieren können.

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