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Heilberufe - Änderung des Gesetzesentwurfs zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

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Der Deutsche Bundestag möge im aktuellen Gesetzesentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung folgende Änderung vornehmen: Abänderung Art. 1, § 26 (Altersbeschränkung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten für Patienten bis zum 21. Lebensjahr).Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sollen zukünftig durch entsprechende Nachqualifizierungen zum Absolvieren einer Weiterbildung zur Behandlung Erwachsener berechtigt werden.

Selgitus

Im aktuell vorliegenden Kabinettsentwurf der Bundesregierung wird der Beruf des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten degradiert, indem uns die Fähigkeit abgesprochen wird, uns durch zusätzliche Weiterbildung die Qualifizierung für eine Behandlung Erwachsener anzueignen.Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten haben nach einem 5-jährigen Studium und einer anschließenden mehrjährigen Weiterbildung, welche mit einer Approbationsprüfung abschließt, ihre Fähigkeiten und ihre Expertise belegt. Unser Berufsalltag ist sehr komplex, da wir sowohl Kleinkinder, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige behandeln und in den meisten Fällen - aufgrund der notwendigen Bezugspersonenstunden - bereits eng mit Erwachsenen zusammenarbeiten, was dem unterstellten Kompetenzmangel widerspricht. Auch gibt es thematisch zwischen der Approbationsprüfung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und der Psychologischen Psychotherapeuten große Überschneidungen, was die hohe Ähnlichkeit der beiden Berufe verdeutlicht. Durch die von Seiten der Bundesregierung unterstellte mangelnde Kompetenz (siehe Kabinettsentwurf der Bundesregierung zur Reform der Psychotherapeutenausbildung) wird allen bereit approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten die Möglichkeit zur beruflichen Weiterbildung verwehrt und es besteht die Gefahr, dass für alle bereits niedergelassenen und approbierten Kolleginnen und Kollegen ein erheblicher wirtschaftlicher Nachteil entsteht, da die künftigen Absolventen des geplanten Studiengangs "Psychotherapie" automatisch eine Berechtigung für die Behandlung Erwachsener sowie für Kinder und Jugendliche erhalten werden.Ein weiterer Kritikpunkt ist die zukünftige Vielfalt an Berufsbezeichnungen (Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, ärztlicher Psychotherapeut und Psychotherapeut), die in der Bevölkerung gewiss zu Verwirrung und Verunsicherung führen wird, da ein Großteil der Patienten die unterschiedlichen Berufsbezeichnungen nicht zuordnen kann bzw. erkennen kann, welche Ausbildung sich dahinter verbirgt. Von daher sollte für alle nicht ärztlichen Psychotherapeuten eine einheitliche Berufsbezeichung als "Psychotherapeut" gelten und die Möglichkeit einer Weiterbildung für die Behandlung aller Altersgruppen eingeführt werden.

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