Heilberufe - Dokumentationspflicht auch für Heilpraktiker

請願者は非公開
請願書の宛先
Deutschen Bundestag

1,679 署名

請願は請願者によって取り下げられた

1,679 署名

請願は請願者によって取り下げられた

  1. 開始 2011
  2. コレクション終了
  3. 提出済み
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これはオンライン請願書 des Deutschen Bundestags です。

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請願書の宛先: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß analog zu Ärzten und Psychotherapeuten auch Heilpraktiker gesetzlich zur Dokumentation der von ihnen durchgeführten Behandlungen und Beratungen verpflichtet werden.

理由

Bisher ist die Pflicht zur Dokumentation nur in den Statuten einiger Fachverbände bzw. der Berufsordnung verankert. Da die Mitgliedschaft jedoch freiwillig ist, können freie Heilpraktiker sich dem also ohne weiteres entziehen. Eine Heilpraktikerkammer mit Pflichtmitgliedschaft und Sanktionsmöglichkeiten wie bei Ärzten und Psychotherapeuten existiert nicht. Somit können selbst hochgefährliche Therapien angewendet oder von ärztlichen Therapien abgeraten werden, ohne daß der Heilpraktiker dies dokumentieren muß.

Bedingt durch die Tatsache, daß es sich bei Heilpraktikern um medizinische Laien handelt*, erscheint daher gerade hier eine gesetzlich verankerte, allumfassende Dokumentationspflicht notwendig. Erstens, um evtl. anschließend behandelnden zugelassenen Ärzten einen Einblick in bisher erfolgte Maßnahmen und deren Auswirkungen zu gewähren. Zweitens, um dem Patienten nötigenfalls eine solide Grundlage für Schadenersatzforderungen zu verschaffen, welche ohne Dokumentation nicht konsequent durchsetzbar sind und im Ernstfall zu "Aussage gegen Aussage"-Situationen führen. Dies ist den Patienten nicht zuzumuten.

  • Heikpraktiker durchlaufen in Deutschland keine gesetzlich geregelte Ausbildung. Die von Heilpraktikern absolvierten Tests unterliegen bzgl. Umfang, Themenauswahl u. Schwierigkeitsgrad zudem keinerlei Prüfungsordnung. Spezielle Krankheitslehre muss nicht explizit nachgewiesen werden. Ebensowenig Kenntnisse in Pharmakologie.

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請願に関する情報

請願開始: 2011/10/04
コレクション終了: 2011/11/17
地域: Deutschland
カテゴリ:  

Für die Untersuchung von ungeklärte Suizid oder Amok-Laufs sind Indizien aus den früheren Gespräche sehr wichtig. Auch der Suche nach Mißhandlungstätern kann erfordern, dass die Polizei, oder andere Therapeuten auf die frühere Geschichte eines Patients zurückgreift, entweder um eine Behandlung fortzusetzen, oder um die Reinzidenz von psychische Perioden zu erkennen.

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