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Zurückgezogen: Petition wird nicht weiter verfolgt
am 08.06.2017
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß analog zu Ärzten und Psychotherapeuten auch Heilpraktiker gesetzlich zur Dokumentation der von ihnen durchgeführten Behandlungen und Beratungen verpflichtet werden.
Bisher ist die Pflicht zur Dokumentation nur in den Statuten einiger Fachverbände bzw. der Berufsordnung verankert. Da die Mitgliedschaft jedoch freiwillig ist, können freie Heilpraktiker sich dem also ohne weiteres entziehen. Eine Heilpraktikerkammer mit Pflichtmitgliedschaft und Sanktionsmöglichkeiten wie bei Ärzten und Psychotherapeuten existiert nicht. Somit können selbst hochgefährliche Therapien angewendet oder von ärztlichen Therapien abgeraten werden, ohne daß der Heilpraktiker dies dokumentieren muß.
Petition gestartet:
04.10.2011
Sammlung endet:
17.11.2011
Region:
Deutschland
Kategorie:
Für die Untersuchung von ungeklärte Suizid oder Amok-Laufs sind Indizien aus den früheren Gespräche sehr wichtig. Auch der Suche nach Mißhandlungstätern kann erfordern, dass die Polizei, oder andere Therapeuten auf die frühere Geschichte eines Patients zurückgreift, entweder um eine Behandlung fortzusetzen, oder um die Reinzidenz von psychische Perioden zu erkennen.
Noch kein CONTRA Argument.