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Petīcija ir parakstīta
Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass eine Ausübung der Osteopathie jedem Osteopathen erlaubt wird, der eine Ausbildung/ein Studium mit mindestens 1350 Unterrichtsstunden erfolgreich absolviert hat. Unabhängig davon, ob der Osteopath zusätlich Arzt oder Heilpraktiker ist. Somit soll beschlossen werden, dass der Osteopath selbst Diagnosen stellen darf und auf Basis derer behandelt. Die Berufsbezeichnung Osteopath soll gesetzlich geschützt werden.
Pamatojums
Osteopathen absolvieren eine gute, zeitintensive (4-5 Jahre) und fundierte Ausbildung, beziehungsweise ein Studium mit dem Abschluss B.Sc/M.Sc.. Diese Ausbildung/dieses Studium umfasst neben dem Erlernen von verschiedenen Behandlungsansätzen und Techniken auch eine genaue Diagnosestellung und Differentialdiagnostik. Trotzdem besteht noch immer keine Anerkennung und kein Schutz der Berufsbezeichnung Osteopath, sondern der Osteopath muss zusätzlich Arzt oder Heilpraktiker sein, um ohne ärztliche Verordnung tätig werden zu dürfen. Die Politik ist gefragt, endlich zu handeln und den Beruf der Osteopathen gesetzlich anzuerkennen und die Berufsbezeichnung zu schützen. In Europa wird die Ausübung der Osteopathie in sechs Ländern staatlich geregelt: Finnland, Frankreich, Großbritannien, Island, Malta und Schweiz. Außerhalb Europas ist die Osteopathie in Australien, Kanada, Neuseeland und den USA staatlich geregelt.Deutschland versteht sich gerne als Vorreiter in Europa, hinkt aber in diesem medizinisch immer wichtiger werdenden Bereich massiv hinterher. Dass die Nachfrage nach Osteopathie stetig wächst, zeigt sich allein darin, dass immer mehr Krankenkassen eine solche Behandlung bezuschussen. Die Arbeit der Osteopathen muss endlich gesetzlich anerkannt, ernst genommen, gewürdigt und gesichert werden!
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Sākās petīcija:
26.05.2019
Petīcija beidzas:
10.07.2019
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.