Herbeiführung eines Bürgerentscheids über die Abberufung von Herrn Claus Ruhe Madsen aus dem OB Amt

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vetoomuksen teksti

Entsprechend § 20 Abs. 7 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Bürgerschaft die Durchführung eines Bürgerentscheids über die Abberufung von Herrn Claus Ruhe Madsen aus dem Amt des Oberbürgermeisters der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

Die im Bürgerentscheid zu stellende Frage soll lauten: „Sind Sie für die Abberufung von Herrn Claus Ruhe Madsen aus dem Amt des Oberbürgermeisters der Hanse- und Universitätsstadt Rostock?“


Die epidemischen Maßnahmen wurden in Rostock durch Herrn Madsen festgelegt, weil eine erklärte Pandemie den überwiegenden Teil der Bundesrepublik erfasst hatte und weil die Stabilität des öffentlichen Gesundheitssystems und damit die Versorgung der Bevölkerung mit medizinischen Leistungen gefährdet schienen.

Die Gefahr einer solchen Beeinträchtigung besteht aktuell nicht mehr. Die Erkrankungszahlen sind drastisch zurückgegangen. Die angeblich ansteigenden Infektionszahlen entstehen durch unstandardisierte Massentestungen, die zu keinen aussagekräftigen Ergebnissen führen und daher sofort eigestellt werden sollten.

Allein positive Testergebnisse bei symptomlosen Menschen rechtfertigen nicht die weitreichenden Einschränkungen, denen die Bevölkerung unterworfen wurde. Die Ausbreitung des Coronavirus hat den gleichen saisonalen Verlauf wie die alljährliche Grippewelle. Die Grippe- und Influenzaperiode im Jahr 2017/18 hat 25.000 Todesopfer gefordert. Demgegenüber wurden bundesweit in der Saison 2019/20 etwa 9.000 Todesfälle, bei denen positive Corona-Testergebnisse vorlagen, registriert. Das liegt im Rahmen einer üblichen Grippesterblichkeit.

Viren und sonstige Erreger sind ein Teil unseres Lebens. Unser Immunsystem muss sich seit Jahrtausenden mit ihnen auseinandersetzen. Dieses Training ist die Basis unserer Abwehrfähigkeit. Die festgelegten Schutzvorkehrungen waren teilweise widersprüchlich und unsinnig und wären im Falle, dass es sich tatsächlich um eine gefährliche Pandemie gehandelt hätte, entschieden zu spät erfolgt.

Eine öffentliche Anhörung von Wissenschaftlern mit anderen Ergebnissen als denen des Robert- Koch-Institutes wurde unterbunden. Eine Korrektur anfänglich falscher Infektionszahlen erfolgte nur zögerlich, ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss wurde bisher verweigert. Das Aufrechterhalten der grundrechtswidrigen Anordnungen ist unangemessen, zum Teil gesundheitsschädigend, wirtschaftsschädigend und deshalb nicht zu rechtfertigen.

Die Aufrechterhaltung von epidemischen Maßnahmen ist nicht zwingend notwendig und nicht verhältnismäßig. Diese werden aber von Oberbürgermeister Madsen aufrechterhalten. Das Vertrauen in die Amtsführung des Oberbürgermeisters ist erschüttert.

Die Bürger der Stadt Rostock können die Bürgerschaft dazu bewegen einem Bürgerentscheid zuzustimmen.

Aus diesem Grunde werden ab sofort Unterschriften gesammelt, mit denen die Rostocker/innen die Bürgerschaft auffordern können den Weg frei zu machen für einen Bürgerentscheid.

Die Unterschriftensammlung ist eine Petition und damit Aufforderung an die Bürgerschaft. Eine solche Petition der Rostocker Bürgerinnen und Bürger kann bei gleicher Stimmenzahl wie bei einem Bürgerbegehren (4.000) ein Signal an die Gemeindevertretung sein zu handeln.

Die Bürger/innen sollen die Möglichkeit erhalten über seinen Verbleib/Nichtverbleib im Amt zu entscheiden.

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