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Herr Innenminister: Bitte heben sie auf Einbügerungs Blockade gegen Somalis

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesministerium des Inneren, Petitionsausschuss des Bundestages
524 Unterstützende 409 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

524 Unterstützende 409 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Die Ablehnung der Einbürgerung Somali-Stammende wird regelmäßig wie folgt begründet:

Nach der Rechtsprechung bestehen begründete Zweifel an der Identität von Einbürgerungsbewerbern, wenn zum Nachweis der Identität keine geeigneten Dokumente vorgelegt werden können.

Der Kernpunkt des Problems ist, dass zum Nachweis der Identität sämtliche somalische Pässe und Passersatzdokumente, die nach dem 31.01.1991 ausgestellt oder verlängert worden sind, nicht anerkannt werden. Gleichermaßen können auch Bestätigungen der somalischen Botschaft über die Identität, über die somalische Staatsangehörigkeit oder über einen gestellten Antrag zur Ausstellung eines somalischen Nationalpasses nicht zur Klärung der Identität von Einbürgerungsbewerbern herangezogen werden.

Einer Vielzahl von aus Somalia stammenden Einbürgerungsbewerbern wird der über Jahre gewachsene Wunsch, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, aufgrund der nicht zweifelsfrei geklärten Identität verwehrt.

Begründung

I.

Der Kernpunkt des Problems ist, dass zum Nachweis der Identität sämtliche somalische Pässe und Passersatzdokumente, die nach dem 31.01.1991 ausgestellt oder verlängert worden sind, nicht anerkannt werden. Gleichermaßen können auch Bestätigungen der somalischen Botschaft über die Identität, über die somalische Staatsangehörigkeit oder über einen gestellten Antrag zur Ausstellung eines somalischen Nationalpasses nicht zur Klärung der Identität von Einbürgerungsbewerbern herangezogen werden.

II.

Um das soeben geschilderte Problem zu lösen, sieht der Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 06.07.2016, Az. II 1 -01c08-12-12/003, zur Beweiserleichterung vor, dass der Vortrag eines nahen Angehörigen geeignete ist, die Identität des Einbürgerungsbewerbers zu belegen, soweit die Identität des nahen Angehörigen selbst zweifelsfrei geklärt ist.

Dies stellt zwar einen Schritt in die richtige Richtung dar, faktisch greift diese Beweiserleichterung jedoch in den meisten Fällen nicht.

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass eine Vielzahl von aus Somalia stammenden Einbürgerungsbewerbern über keine nahen Angehörigen im Bundesgebiet verfügen. Sofern überhaupt nahe Familienangehörige existieren, sind diese regelmäßig selbst mit dem Problem konfrontiert, dass ihre Identität nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.

III.

Eine effektive Beweiserleichterung wäre es somit, auch den notariell an Eides statt gegebene Vortrag eines nahen Vertrauten zum Nachweis der Identität für geeignet zu erklären.

Hier sei zunächst darauf hingewiesen, dass das bislang geltende Kriterium eines nahen Angehörigen ein rein formales Kriterium ist, das somit zur Abgrenzung von nicht geeigneten Personen ungeeignet ist. Alleine das Verwandtschaftsverhältnis ist nicht tauglich, um nachzuweisen, dass tatsächlich eine Beistandsgemeinschaft besteht beziehungsweise bestanden hat. Es ist nicht ersichtlich, warum beispielsweise Großeltern, die ihre Enkel vielleicht niemals oder nur als Kleinstkinder gesehen haben, in der Lage sein sollten, die Identität eines eigentlich Fremden nach-zuweisen.

Wenn jedoch ein eigentlich Fremder ausschließlich aufgrund seines Verwandtschaftsverhältnisses geeignet ist, um die Identität eines Einbürgerungsbewerbers nachzuweisen, muss dies erst Recht für einen engen Vertrauten gelten.

Bei einem Vertrauten, der auch ein Angehöriger sein kann aber nicht muss, ist gewährleistet, dass dieser aufgrund seiner tatsächlichen Nähe in der Lage ist, die Identität eines Einbürgerungsbewerbers auch zu belegen

Der Nachweis über ein enges Vertrauensverhältnis bringt eine weit größere Sicherheit mit sich, als der rein formale Nachweis der Verwandtschaft.

IV.

Letztendlich sei darauf hingewiesen, dass die Identität zwar ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal darstellt. Für den Einbürgerungsbewerber hat dieser Begriff jedoch eine darüber weit hinausgehende Bedeutung: Zu seiner Identität gehört es auch, ein Teil der Bundesrepublik Deutschland zu sein. Die über Jahre hinweg gewachsene Identifizierung mit der neunen Heimat soll in der Einbürgerung zum Ausdruck kommen. Durch die aktuelle Regelungslage wird hier einer Vielzahl von aus Somalia stammenden Einbürgerungsbewerbern der wohl – zumindest in formaler Hinsicht – wesentlichste Schritt einer gelungenen Integration unmöglich gemacht.

Über den Begriff des gesetzlichen Tatbestandsmerkmals hinaus haben Einbürgerungsbewerber, die die übrigen Voraussetzungen der Einbürgerung erfüllen ein wesentliches Element ihrer Identität nachgewiesen: Die Verbundenheit mit ihrer neuen Heimat Deutschland.

Es wird insofern darum gebeten, eine Regelung zu finden, die es aus Somalia stammenden Einbürgerungsbewerbern ermöglicht, dieser Verbundenheit auch in Form der Einbürgerung Ausdruck zu verleihen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Diese Petition trifft viele Menschen die als Kind nach Deutschland gekommen sind, zur Schule gegangen sind, in Deutschland Freunde und Familie haben. Mittlerweile sind viele Erwachsen und haben sich hier ihre Existenz aufgebaut. Warum sollten sie nicht, wie andere Staatsangehörige auch die Möglichkeit bekommen deutscher Staatsbürger zu werden?

Meiner Meinung nach kann man nicht mehr alle Latten am Zaun haben wenn man diese schmierige Petition unterschreibt .

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