Hilfe für Menschen mit Behinderung - Veränderung des Bundesteilhabegesetzes zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
690 Støttende 690 inn Deutschland

Begjæringen ble ikke tatt til følge

690 Støttende 690 inn Deutschland

Begjæringen ble ikke tatt til følge

  1. Startet 2016
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen das Bundesteilhabegesetz dahingehend zu verändern, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und in der Arbeitswelt verbrieft gestärkt werden. Insbesondere ist hierzu:1. Zwischen Führsorge- und Teilhabeleistungen zu unterscheiden, ohne Einkommen und Vermögen heranzuziehen;2. Neben erweiterten Ressourcen auch das Recht der Schwerbehindertenvertretung auf Beteiligung durch den Arbeitgeber zu stärken.

Grunnen til

Deutschland hat sich im Jahr 2009 dazu verpflichtet, die Vorgaben der UN Behindertenrechtskonvention einzuhalten. Konkret heißt das: Menschen mit Behinderung müssen Rechtsansprüche auf Unterstützungsleistungen erhalten, die ihnen eine aktive Teilhabe im umfassenden Sinn ermöglichen. Dieses umfasst sowohl die gesellschaftliche und politische Partizipation, als auch die Teilhabe am Arbeitsleben.Um eine Benachteiligung auszuschließen, dürfen Teilhabeleistungen keine Führsorgeleistungen sein, deshalb ist auch das Einkommen und Vermögen nicht mehr heranzuziehen. Weiterhin wird ein bundeslandunabhängiges Verfahrensrecht benötigt, welches Leistungen zügig, abgestimmt und wie aus einer Hand für Betroffene ohne Kürzungen und –Einschränkungen erbringt und nicht hinter erreichte SGB IX-Standards zurückfällt. Menschen mit Behinderung dürfen auch nicht gezwungen werden, gemeinsam mit anderen Betroffenen Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen, z.B. beim Wohnen und in der Freizeit. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung und führt zu Ausgrenzung statt zur Teilhabe!Alle Menschen mit Behinderungen sollen am Arbeitsleben teilhaben dürfen - unabhängig von ihrem Unterstützungsbedarf, deshalb dürfen sie auch nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden. Dieses betrifft alle Bereiche der Arbeitswelt, angefangen vom Einstellungsverfahren, Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, über Arbeitsbedingungen, die berufliche Entwicklung bis hin zur Prävention und Beschäftigungssicherung. Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) hat die Aufgabe darüber zu wachen, dass Arbeitgeber ihren Verpflichtungen in allen Bereichen der Arbeitswelt entsprechend nachkommen und Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung besteht. Insbesondere deshalb muss die SBV eigentlich vom Arbeitgeber ordnungsgemäß beteiligt werden.Studien und Umfragen belegen hingegen: Gerade bei der Prüfung der Besetzung von freien Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen findet die Beteiligung der SBV durch den Arbeitgeber in der Hälfte aller Fälle NICHT statt. Auch das Recht, bei Nichtbeteiligung eine Aussetzung des Vollzugs einer Maßnahme zu verlangen, läuft regelmäßig ins Leere. Denn wenn die SBV von ihrer Nichtbeteiligung erfährt, ist die Maßnahme in der Regel schon vom Arbeitgeber durchgeführt.Damit das Ziel von mehr Teilhabe in der Arbeitswelt erreicht und die SBV als „Motor“ für mehr Teilhabe genutzt werden kann, müssen alle Forderungen der „Kölner Erklärung“ umgesetzt werden. Das beinhaltet sowohl die bereits enthaltene Stärkung der Ressourcen der SBV, als auch eine verbindliche Gestaltung des § 95 Abs. 2 SGB IX. Eine Entscheidung des Arbeitgebers, welche die schwerbehinderten Menschen als Gruppe oder im Einzelnen betrifft, darf nur dann wirksam sein, wenn die Beteiligung der SBV zuvor ordnungsgemäß erfolgte.

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nyheter

  • Pet 3-18-11-2171-031363 Hilfe für Menschen mit Behinderung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, das Bundesteilhabegesetz dahingehend zu verändern,
    dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Teilhabe am gesellschaftlichen
    Leben und in der Arbeitswelt gestärkt werden.

    Der Petent führt zur Begründung im Wesentlichen aus, dass insbesondere
    Fürsorge- und Teilhabeleistungen unterschieden und die Rechte von
    Schwerbehindertenvertretungen (SbV) gestärkt werden müssten. Die
    UN-Behindertenrechtskonvention schreibe die gesellschaftliche und politische
    Teilhabe... lengre

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