Alueella: Saksa
Talous

Hilfeansatz zur Rettung der kulturellen Spielstätten in Zeiten der Corona Krise

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Finanzministerium & Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
184 Tukeva

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

184 Tukeva

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

  1. Aloitti 2020
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Aktuell besteht folgende Problemstellung

  • Der Zeitfaktor bis zur Insolvenz beträgt bei manchen Betreibern gerade einmal 4 Wochen oder weniger, da viele Gläubiger aus dem laufenden Umsatz beglichen werden.
  • Mitarbeitern keine betriebsdingte Kündigung auszusprechen.
  • Im Moment sind die zuständigen Stellen, wie z.B. Arbeitsagentur und die KfW und Hausbanken personell nicht in der Lage, die Flut der Anträge überhaupt zu bescheiden. Dies bedeutet, dass auf die jeweiligen Unternehmen kurzfristig keinerlei Liquiditätshilfe in der Breite ankommen wird.
  • Einen gerechten Ansatz zu finden, wem wie viel Hilfe zuteil werden soll, ist in Anbetracht des geringen Zeitfaktors nahezu unmöglich.

Unser Lösungsvorschlag beruht darauf, den jeweiligen Jahresabschluss 2018, der bei dem zuständigen Finanzamt mit einem Bescheid schon beschieden wurde und der Betriebe als Gradmesser für das Hilfevolumen anzusetzen.

Lösungsvorschlag:

Aufgrund der aktuellen Pandemie beschließen die zuständigen Stellen, rückwirkend alle bereits mit dem Jahresabschluss 2018 versteuerten Umsätze von 19% auf 7% abzuändern. Dadurch erhalten die betroffenen Unternehmen nicht nur Liquidität für ihr existenzielles Überleben, sondern sie erhalten auch Spielräume, um ihre Mitarbeitenden, die wir alle auch in der Zukunft benötigen, eventuell durch kleine Kredite auch deren Existenz zu sichern.

Ebenso haben die Unternehmen perspektivisch gesehen auch schnell Mittel parat, um den Wirtschaftsmotor nach dieser Herausforderung durch Aktivitäten zu beleben, um hier sehr schnell wieder Umsätze zu generieren und hierdurch den Staat wieder zu entlasten.

Da die Mieten, im Falle einer Erweiterung des KuG der Hauptgrund für kommende Insolvenzen sein wird und die Raumkosten normalerweise ca.10% des Gesamtumsatzes betragen, sind wir davon überzeugt, dass mit dieser Berechnungsgrundlage einem Großteil der von der Insolvenz bedrohten Betriebe das Überleben gesichert wird.

Perustelut

Vorteil hier

  • Gerechte Berechnungsgrundlage
  • Auf andere Wirtschaftszweige beliebig ausweitbar
  • Schnelle Unterstützung und keine Kredite, die die sehr angespannte Wirtschaft in der kommenden Zeit eventuell nicht erwirtschaften kann und hieraus wieder enorme Ausfälle entstehen würden.
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