Περιοχή: Γερμανία

Höhe der Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

Αιτών
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
14 Υποστηρικτικό 14 σε Γερμανία

Η συλλογή ολοκληρώθηκε

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  1. Ξεκίνησε 2021
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
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  4. Διαλόγο με τον παραλήπτη
  5. Απόφαση

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Προώθηση

Mit der Petition wird gefordert, dass die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) mindestens den Leistungen der Grundsicherung entsprechen, bei Studenten mit eigener Wohnung und ohne Unterstützung der Eltern.Die Leistungen des BAföG liegen einiges unter den Grundsicherungsleistungen.

Αιτιολόγηση

Bei einem Studenten fallen die Grundsicherungsleistungen, das Arbeitslosengeld und das Wohngeld ersatzlos weg. Er erhält nur noch ausschließlich Leistungen des BAföG. Und diese Leistungen sind unterhalb der Grundsicherung, obwohl der Student noch zusätzlichen Aufwand wie Fahrkosten, Studiengebühren und Studienmaterialien hat.Hier der Vergleich: BAföG SGB IIGrundbedarf 425,00 446,00Unterkunft 325,00 585,00 oder höherKV und PV 109,00 etwa 199,00Bei der Unterkunft wird beim BAföG maximal pauschal 325,00 € gewährt. Beim SGB II wird die Grundmiete und die Nebenkosten in tatsächlicher Höhe übernommen, sofern diese zum Mietspiegel angemessen sind. Hat bisher eine Person 585,00 erhalten, erhält sie als Student nur noch 325,00 €Für die KV und PV bekommt ein Student 109,00 €. Ist er jedoch über 25 oder 30 Jahre alt, so kommt er nicht mehr in die Krankenversicherung der Studenten mit einem Betrag von rund 100,00 € sondern muss sich als Freiwilliges Mitglied versichern. Kosten rund 199,00 € Es fehlen also knapp 100,00 €Während ein Hartz4-Empfänger keine Fahrkosten und keine Gebühren und Unterrichtsmittel benötigt, muss der Student dies aus dem Bafög bezahlen.Fahrkosten monatlich etwa 70,00 €, Studiengebühren und Bücher kommen noch darauf.Einem Studenten fehlen gegenüber Hartz4 (SGB II) etwa über 200,00 € pro Monat zum Lebensunterhalt.Hier wird die Würde des Menschen nach Art. 1 GG und der Gleichheitsgrundsatz verletzt.

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