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Dies ist eine Online-Petition des Thüringer Landtages.
Petition is addressed to: Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
Welches Ziel hat die Petition?
Höherstufung von LehrerInnen mit Einsatz in der gymnasialen Oberstufe in die A14.
Für GymnasiallehrerInnen der Bundesländer Bayern, NRW, Baden Württemberg oder Hessen u.a. ist es möglich, nach einem erfolgreichen Beurteilungsverfahren in die A14 höhergestuft zu werden.
Das gegenwärtige Einschätzungs- und Höherstufungsverfahren, bei dem die Thüringer LehrerInnen mit Lehrern der Leitungsebene gleichgesetzt, verglichen und eingestuft werden, lässt eine Höherstufung nicht bzw. kaum zu. Die verbalen z.T. sehr guten Einschätzungen der Schulleiter mit den in der Bewertung angegeben Punktwerten (meist 3 oder 4) sind nicht nachvollziehbar, sondern erfüllen eine Quotenzahl, die der Schulleitung vorgegeben wird und einzuhalten ist.
Mit dieser Petition soll der Landesregierung verdeutlicht werden, dass das Höherstufungsverfahren überarbeitet werden muss, damit LehrerInnen, die einige Jahre in der gymnasialen Oberstufe gearbeitet und Abiturprüfungen abgenommen haben sowie weitere Funktionen (Fachbereichsleiter, Beratungslehrer, Gefahrstoffbeauftragter, Schulbuchverantwortlicher, Ausbildungsverantwortlicher oder Mentor für Referendare bzw. Studenten, Chorleiter, Sportkoordinator etc.) wahrnehmen, auch in Thüringen in die A14 höhergestuft werden und damit eine Gleichstellung hinsichtlich der Besoldungseinstufung mit anderen Bundesländern erfolgen würde.
Dadurch wird die Attraktivität des Lehrerberufes in Thüringen erhöht. Mehr begabte motivierte LehrerInnen würden sich bewusst für den Freistaat entscheiden, was ebenfalls förderlich für die Personalsituation in Thüringen ist.
Mit einer qualitativ hohen Bildung legen wir den Grundstein für die Leistungsfähigkeit des Freistaates Thüringen in der Zukunft.
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download (PDF)Petition details
Petition started:
12/04/2017
Petition ends:
01/15/2018
Region:
Thuringia
Topic:
News
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
on 08 Feb 2018Der Petitionsausschuss hat die Petition in seiner 44. Sitzung am 2. Februar 2018 abschließend behandelt.
Im Ergebnis seiner Beratung weist der Ausschuss auf das Auswahlverfahren zur Besetzung von Beförderungsplanstellen für Oberstudienräte der Besoldungsgruppe A 14 Thüringer Besoldungsordnung (ThürBesO) im Laufbahnzweig des Gymnasiallehrers hin. Danach können Beamte, die einen Dienstposten als Gymnasiallehrer an einem Staatlichen Gymnasium innehaben, grundsätzlich zum Oberstudienrat befördert werden. Da in ein Auswahlverfahren alle im jeweiligen Beförderungskreis (Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Staatlichen Schulamt) geführten Beamten dieses Laufbahnzweigs von Amts wegen einzubeziehen sind, sind auch Inhaber einer Funktionsstelle (Schulleiter... further
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