Περιοχή: Γερμανία

Hohe Bußgelder für das unerlaubte Betreten von Bahngleisen bzw. schwerwiegende Eingriffe in den Zugverkehr auch für Kinder und Jugendliche

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
22 Υποστηρικτικό 22 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

22 Υποστηρικτικό 22 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

  1. Ξεκίνησε 2019
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, hohe Bußgelder auch für Kinder und Jugendliche für das unerlaubte Betreten von Bahngleisen bzw. schwerwiegende Eingriffe in den Zugverkehr gesetzlich vorzuschreiben (im Rahmen von EUR 5.000 bis EUR 1.000.000 pro Tat, zu zahlen durch die jeweiligen Erziehungsberechtigten).

Αιτιολόγηση

Gestern wurde ich wieder zusammen mit ungezählten Anderen Leidtragender einer längeren weiträumigen Sperrung eines Gleisabschnitts wegen - so die Meldung des Zugpersonals - Kindern im Gleis. Es handelt sich hierbei um eine Zeiterscheinung oftmals der speziellen Art: Besonders Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren finden es "cool", sich unerlaubt in der Regel zu zweit auf Bahngleisen in Pose zu stellen und Selfies zu machen. Dies soll symbolisch ein Zeichen der ewigen Freundschaft sein. Solche Selfies werden dann regelmäßig in "sozialen" Medien veröffentlicht.Dieses Verhalten zieht oftmals zur Gefahrenabwendung die Sperrung von Zugabschnitten nach sich, was durch Kettenreaktionen für Stunden den gesamten Zugverkehr weiträumig zum Erliegen bringen kann. Außerdem entsteht ein immenser Aufwand für das Personal der Deutschen Bahn, das jeweilige Zugpersonal und die Bahnpolizei, um die Situation wieder unter Kontrolle zu bringen.Was dies für das gesamte Personal (Stress, u. U. Traumata, immenser logistischer Aufwand) und die Reisenden (Stress, erhebliche Verspätung, ggf. Entstehung erheblicher Folgeschäden diverser Art, die u. U. dramatisch sein können) bedeutet, blenden die Kinder und Jugendlichen aus, abgesehen von der Gefahr, in die sie sich selbst begeben. Da diese Kinder und Jugendlichen bzw. ihre Eltern nach geltendem Recht trotz der erheblichen und weitreichenden Folgen, die ihr Verhalten nach sich zieht, keine oder nur unverhältnismäßig geringe Sanktionen für einen schwerwiegenden Eingriff in den Zugverkehr zu befürchten haben, müssen die Sanktionen drastisch verstärkt werden, um Abschreckung zu erzielen.

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