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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der deutsche Bundestag möge beschließen, dass Mitarbeiter/innen von Verkehrsunternehmen (Eisenbahn/ÖPNV), die für die Entstörung von Bahn-, Bus- und verkehrstechnischen Anlagen tätig und somit auf einen eigenen PKW angewiesen sind, von einer zentralen zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung für Umweltschutz-Fahrverbote erhalten.
Perustelut
Spezielle Mitarbeiter von Verkehrsbetrieben entstören und warten verkehrstechnische Anlagen, deren ständige Verfügbarkeit und – vor allem deren Sicherheit jederzeit gewährleistet werden muss. Bei Störungen und Baumaßnahmen sind die zu erbringenden Verkehrsleistung der Verkehrsunternehmen aber eingeschränkt – teilweise sogar völlig eingestellt. Die Mitarbeiter sind daher auf einen eigenen PKW angewiesen, um die Anlagen bzw. Betriebsstätten zu erreichen. Durch die aktuelle Debatte und teilweise schon durch Gerichte verhängten Fahrverbote für Diesel- und Benzin-Pkw's, ist es den Mitarbeitern nicht möglich, Ihre Einsatzorte zu erreichen. Insbesondere von technischen Mitarbeitern (Schlosser, Elektriker …) wird von der Industrie ein hohes Maß an Flexibilität erwartet, da diese Mitarbeitergruppe hauptsächlich für Entstörungs-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten verantwortlich sind. Durch die aktuell verhängten Fahrverbote für Diesel-PKW's sowie Benzin-PKW's bis EURO 2 wird für genau diese Mitarbeitergruppe die Existenzgrundlage entzogen. Daher sind die PKW's dieser Mitarbeiter von den Fahrverboten auszunehmen, da sie im Interesse der Öffentlichkeit und Allgemeinheit ihren Dienst verrichten.
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Vetoomus alkoi:
05.01.2019
Vetoomus päättyy:
25.07.2019
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 22.10.2020
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan