Piirkond : Saksamaa
 

Internationale Verträge und Abkommen - Annahmepflicht für Debit- und Kreditkarten

Avaldaja ei ole avalik
Petitsioon on adresseeritud
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

16 allkirjad

Petitsiooni ei rahuldatud

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Petitsiooni ei rahuldatud

  1. Algatatud 2017
  2. Kogumine valmis
  3. Esitatud
  4. Dialoog
  5. Lõppenud

See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.

Petitsioon on adresseeritud: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird die Einführung einer Debitkartenannahmepflicht (Bankkarte, Sparkassenkarte oder Bankomatkarte) sowie Kreditkartenannahmepflicht aller Gewerbetreibenden mit Publikumsverkehr; Ausnahme Händler ohne feste Standorte (Wochenmärkte, Wurstbuden, etc...) gefordert.

Selgitus

Die letzten Bummel durch diverse deutsche Städte läßt vermuten, Deutschland ist ein Dritte-Welt-Land! Ausländische Gäste und wir müssen sich erst mit Bargeld eindecken, dazu kommen noch die Bankomat-Gebühren für Nichtkunden dieser Banken. Absolut peinlich!

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andmed petitsiooni kohta

Petitsioon algatatud: 26.05.2017
Kogumine lõpeb: 25.07.2017
Piirkond : Saksamaa
teema:  

uudised

  • Pet 4-18-07-401-048103 Schuldrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent fordert die Einführung einer Debitkartenannahmepflicht (Bankkarte oder
    Bankomatkarte) sowie einer Kreditkartenannahmepflicht für alle Gewerbetreibenden
    mit Publikumsverkehr mit Ausnahme von Händlern ohne festen Standort
    (Wochenmärkte, Wurstbuden etc.).

    Zur Begründung des Anliegens trägt der Petent insbesondere vor, dass sich Kunden
    vor dem Einkauf „erst mit Bargeld eindecken“ müssten; hinzukämen „noch die
    Bankomat-Gebühren für Nichtkunden dieser Banken.“

    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
    Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 16 Mitzeichnern unterstützt.
    Außerdem gingen 9 Diskussionsbeiträge ein.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:

    Grundsätzlich erfordert die Erfüllung einer Zahlungsverpflichtung – also einer Pflicht
    aus einem Vertrag, eine Leistung zu bezahlen – die Übereignung von Bargeld. Denn
    die Erfüllung einer schuldrechtlichen Zahlungsverpflichtung – soweit vertraglich nichts
    anderes bestimmt ist – kann grundsätzlich nur durch gesetzliche Zahlungsmittel
    bewirkt werden. Gesetzliches Zahlungsmittel ist im Euroraum ausschließlich
    Euro-Bargeld. Andere Arten der Zahlung – z. B. die Überweisung oder die Verwendung
    von Zahlungskarten – erfolgen, abhängig von der vertraglichen Gestaltung,
    grundsätzlich nur erfüllungshalber. Buchgeld ist jedoch jedenfalls dann wie Geld zu
    behandeln, wenn der Gläubiger (z. B. durch Angabe eines Kontos auf einer Rechnung)
    mit der Zahlung von Buchgeld einverstanden ist. Darüber hinaus wird man bei der
    heutigen Bedeutung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs den Schuldner regelmäßig
    für befugt halten, eine Geldschuld durch Buchgeld zu erfüllen, es sei denn, dass ein
    abweichender Wille des Gläubigers für den Schuldner erkennbar ist.

    Eine verpflichtende Regelung dahingehend, eine bargeldlose „Zahlung“ stets als
    vertragliche Erfüllung zu akzeptieren bzw. eine solche Zahlungsmöglichkeit vorhalten
    zu müssen, wäre zudem ein Eingriff in die verfassungsrechtlich gewährleistete
    Vertragsfreiheit. Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit steht es dem Einzelnen frei
    zu entscheiden, ob und mit wem er einen Vertrag abschließt und welchen Inhalt er mit
    dem Vertragspartner vereinbart.

    Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag sich nicht für
    eine Gesetzesänderung im Sinne des Petenten auszusprechen.

    Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
    Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

Annetage nüüd