Область: Германия
 

Internationale Verträge und Abkommen - Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum Sozialpakt

Заявитель не публичный
Петиция адресована к
Deutschen Bundestag

145 подписи

Петиция была завершена

145 подписи

Петиция была завершена

  1. Начат 2011
  2. Сбор закончен
  3. Отправлено
  4. Диалог
  5. Законченно

Это онлайн-петиция des Deutschen Bundestags.

Петиция адресована: Deutschen Bundestag

Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte. Ermöglichung eines Individualbeschwerdeverfahrens bei Menschenrechtsverletzungen, auch für wsk-Menschenrechte.

основания

Die Länder müssen ihre Bemühungen, die Armut und den Hunger in der Welt zu bekämpfen, mehr forcieren.

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Информация о петиции

Петиция началась: 30.10.2011
Коллекция заканчивается: 23.03.2012
Область: Германия
Тема:  

Новости

  • Pet 3-17-11-01-030501Internationale Verträge und Abkommen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales –
    zu überweisen.
    Begründung
    Mit der Petition wird die schnelle Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum
    Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte gefordert.
    Das Zusatzprotokoll sehe bei Verletzungen der im Internationalen Pakt verankerten
    Rechte nun die Möglichkeit eines Individualbeschwerdeverfahrens vor. Die Länder
    müssten ihre Bemühungen, die Armut und den Hunger in der Welt zu bekämpfen,
    mehr forcieren.
    Es handelt sich um eine auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages
    veröffentlichte Petition, die innerhalb der vierwöchigen Mitzeichnungsfrist von
    145 Unterstützern mitgezeichnet wurde und die zu 22 Diskussionsbeiträgen geführt
    hat.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:
    Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (VN-
    Sozialpakt) ist ein multilateraler völkerrechtlicher Vertrag. Er wurde am 16. Dezember
    1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen einstimmig
    verabschiedet. Die Bundesrepublik Deutschland hat den VN-Sozialpakt nach
    eingehender Prüfung im Jahr 1973 ratifiziert. Zu den im Pakt verankerten Rechten
    zählen insbesondere Rechte im Arbeitsleben, das Recht auf soziale Sicherheit, das
    Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, das Recht eines jeden auf das
    erreichbare Höchstmaß an Gesundheit, das Recht auf Bildung und Teilhabe am

    kulturellen Leben sowie der Anspruch auf Genuss dieser Rechte ohne
    Diskriminierung. Die Vertragsstaaten sind aufgefordert, unter Ausschöpfung ihrer
    Möglichkeiten geeignete Maßnahmen zur schrittweisen Umsetzung der in dem Pakt
    niedergelegten Rechte zu ergreifen. Die VN-Generalversammlung hat am
    10. Dezember 2008 ein Fakultativprotokoll zum VN-Sozialpakt verabschiedet, das
    unter anderem ein Verfahren enthält, mit dem Einzelpersonen beim zuständigen VN-
    Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Beschwerde einlegen
    können, wenn sie ihre Rechte aus dem Pakt verletzt sehen. Bei Vorliegen einer
    solchen Beschwerde kann dieser im Einzelfall über die behaupteten Verletzungen
    nähere Untersuchungen einleiten und gegebenenfalls über die Vereinbarkeit einer
    Maßnahme mit den im VN-Sozialpakt verankerten Rechten befinden. Derartige
    Individualbeschwerden sollen unter anderem nur zulässig sein, wenn vorab der
    nationale Rechtsweg ausgeschöpft wurde. Die Frage der Zeichnung des
    Fakultativprotokolls durch die Bundesregierung wird derzeit von den Bundesressorts
    geprüft. Ein konkreter Termin für die Ratifikation des Fakultativprotokolls konnte von
    der Bundesregierung nicht benannt werden. Die Prüfung der Ratifizierbarkeit
    gestaltet sich nach Aussage der Bundesregierung angesichts der weitreichenden
    Implikationen des Sozialpakts als komplex und zeitaufwändig. Bislang wurde das
    Fakultativprotokoll von acht Staaten ratifiziert; die überwiegende Mehrheit befindet
    sich wie Deutschland noch im Prüfungsprozess.
    Die Bundesrepublik Deutschland hat die Entstehung und Verabschiedung des
    Fakultativprotokolls aktiv und konstruktiv unterstützt, es aber bislang weder
    unterzeichnet noch ratifiziert. Der Petitionsausschuss vertritt die Auffassung, dass
    Deutschland mit einer schnellen Ratifizierung des Fakultativprotokolls einen
    bedeutenden Beitrag leisten würde, die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen
    Rechte sowohl national als auch international zu stärken. Der Petitionsausschuss
    empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für
    Arbeit und Soziales – zu überweisen, um auf das Anliegen der Petition besonders
    aufmerksam zu machen.
    Die von den Fraktionen der SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    gestellten Anträge, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu
    überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
    wurden mehrheitlich abgelehnt.

    Begründung (PDF)

Dieses Individual-Beschwerdeverfahren, das die bürgerlichen, politischen Menschenrechte haben, soll nun auch für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte möglich werden. Die Länder hatten Zeit, sich darauf einzustellen. Das Zusatzprotokoll tritt dann in Kraft, sobald es von 10 Staaten ratifiziert wurde.

Пока нет аргумента против.

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