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Ja für Abgeordnetenrechte und Rederecht im Parlament

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Abgeordnete im Deutschen Bundestag
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  1. Започна 2012
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Wir fordern die Abgeordneten des deutschen Bundestages auf, der Änderung der Geschäftsordnung des deutschen Bundestages nicht zuzustimmen, in dem die Redefreiheit der einzelnen Abgeordneten eingeschränkt und nur noch den Fraktionen gestattet ist, ihre Meinung darzustellen.

Причина

Im Artikel 38 GG ist festgelegt, das "(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen." sind. Mit den neuen Regeln soll der Parlamentspräsident verpflichtet werden, das Wort nur noch den von der Fraktion eingeteilten Rednern zu erteilen. Und er muss allen Fraktionen nicht nur die geplante Worterteilung, "sondern auch die konkrete Platzierung in der Rednerfolge" mitteilen. Andere Abgeordnete dürfe er nur ausnahmsweise und nur noch drei Minuten lang reden lassen - und auch dies nur "im Benehmen mit den Fraktionen". Bisher darf jeder Parlamentarier ein Votum vor einer abschließenden Abstimmung fünf Minuten lang begründen.

Dies klingt für uns nach Zensur. Abgeordnete werden von der Bevölkerung gewählt und sollen diese im Bundestag vertreten. Sie müssen die Möglichkeit haben, auch ihre abweichende Meinung im Parlament darlegen zu dürfen. Es kann nicht sein, das nur Fraktionsführungen bestimmen, welche Meinung im Parlament kund getan werden darf.

Spontane Reden sind das Salz in der Suppe des Parlamentarismus. Wir wollen eben nicht nur vorgefertigte und abgelesene Meinungen im Parlament vorgelesen bekommen. Deshalb muss es das unantastbare Recht eines jeden Abgeordneten bleiben, seine Position darlegen zu dürfen. Der Parlamentspräsident muss die Möglichkeit erhalten bleiben, diesen Abgeordneten auch ohne Benehmen mit den Fraktionen das Wort erteilen zu können.

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