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Journalisten fordern Presseauskunftsrecht auch gegenüber Bundesbehörden

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
265 Atbalstošs 240 iekš Vācija

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

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  1. Sākās 2015
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Für Journalisten gibt es zwar ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Zugang zu Behördeninformationen - aber nur dann, wenn die Informationen von einer Landesbehörde begehrt werden.

Man kann das als Skandal bezeichnen; letztlich obliegt es dem Berufsstand der Journalisten selbst, sich weiter vehement für ein entsprechendes Gesetz gegenüber den Bundesbehörden einzusetzen. Damit dem Vorhaben Erfolg beschieden ist, hat das Journalistenzentrum Deutschland diese Petition ins Leben gerufen.

Zwar kann bereits jetzt Artikel 5 GG angeführt werden, um eine entsprechende Information zu erhalten. Um Rechtssicherheit zu schaffen, müssen Journalisten solange für ihr Auskunftsrecht zu streiten, bis auch auf Bundesebene eine Regelung verankert ist, wie es die Landesgesetze heute bereits gegenüber Landesbehörden tun.

Pamatojums

Grund für die Forderung auf ein entsprechendes Bundesgesetz ist der Umstand, dass ein solcher Auskunftsanspruch von Journalisten gegenüber staatlichen Stellen (bisher) lediglich in den Landespressegesetzen geregelt ist. So heißt es etwa im § 4 Abs. 1 des Hamburgischen Pressegesetzes vom 29. Januar 1965 (HmbGVBl. S. 15 mit späteren Änderungen – im folgenden HmbPresseG): „§ 4 Informationsrecht (1) Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse und des Rundfunks die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen…“

Diese Auskunftsansprüche gelten jedoch nicht für Bundesbehörden. Nachdem es nach wie vor an einer entsprechenden Regelung auf Bundesebene mangelt, wurden in der Vergangenheit schlicht die Auskunftsansprüche aus den Pressegesetzen der Länder auch gegenüber Bundesbehörden angewandt. Mit seinem Urteil vom 20. Februar 2013 hat das Bundesverwaltungsgericht dieser Praxis ein Ende bereitet (Az. 6 A 2/12). Es hat entschieden, dass die Landespressegesetze keine Rechtsgrundlage für Ansprüche gegen den Bund enthalten. Aufgrund der föderalen Regelungskompetenz seien sie nur auf Behörden des jeweiligen Landes anwendbar. Dem Bund stehe es jederzeit frei, ein Pressegesetz für seine Behörden zu schaffen. In der Übergangszeit könnten Auskunftsansprüche lediglich direkt auf Art. 5 Grundgesetz (GG) gestützt werden.

Ob jemals ein Bundesgesetz beschlossen wird, welches Journalisten einen direkten Anspruch auf Auskunft gegenüber Bundesbehörden -wie etwa dem Bundesnachrichtendienst- gewährt, ist vollkommen unklar. Zuletzt hat sich im Jahr 2013 der Innenausschuss des Deutschen Bundestags in einer öffentlichen Anhörung über einen Gesetzentwurf einer Regierungspartei zur Auskunftspflicht von Bundesbehörden gegenüber der Presse kontrovers auseinandergesetzt (BT-Drs.17/12484), war aber nicht zu einer Entscheidung für ein entsprechendes Gesetz gelangt.

Um auf Bundesebene eine Regelung in Form eines Presseauskunftsrechts durchsetzen zu können, benötigen wir daher Unterstützung in Form einer Unterzeichnung dieser Petition. Bitte teilen Sie diesen Aufruf auch in Ihren sozialen Netzwerken.

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Pagaidām nav PAR argumentu.

Was soll der Zugang zu informationen bringen, wenn denn der Journalist diese nicht im Beitrag/ Bericht/ Aufsatz bringen darf? Eine Pedition für eine wahre unabhängige Berichterstattung macht doch da gleich viel mehr Sinn.

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