Περιοχή: Γερμανία

Kein alleiniges Sorgerecht für bestimmte Personen

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
90 Υποστηρικτικό 90 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

90 Υποστηρικτικό 90 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

  1. Ξεκίνησε 2019
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass ein gemeinsames sowie ein alleiniges Sorgerecht in Deutschland nicht erteilt werden kann, wenn ein Elternteil den deutschen Rechtsstaat und dessen Gesetzlichkeit nicht anerkennt, nicht mehr in Besitz eines Personalausweises ist und der Reichsbürgerszene/ Selbstverwalterszene zuzuordnen ist. Objekt des Verfassungsschutzes ist und demokratiefeindlich agiert.

Αιτιολόγηση

Wenn ein Kind in der Bundesrepublik Deutschland aufwächst , ist es nicht vereinbar ein Sorgerecht auszuüben wenn man das Land, in dem das Kind aufwächst nicht anerkennt und die Gesetzlichkeiten ablehnt. Das Kind wird hier nicht im Sinne des Kindeswohls erzogen. Diese Gruppierung ist rechtsradikal und vermittelt dem Kind schon im Kindesalter eine pathologische Einstellung sowie besteht eine nicht auszumachende Gefahr der seelischen Kindeswohlgefährung. Kinder, die diesen Strukturen ausgesetzt werden, können sich nicht mehr in die Gesellschaft einordnen. Sie kommen stetig in Konflikt mit den Strukturen des Rechtsstaates, welche bereits im Kindergarten vermittelt werden . Schulische und geschichtliche Bildung werden verzehrt . Der Konflikt: seelische sowie dadurch körperliche Beeinträchtigungen sind zu erwarten. Kinder werden durch diesen Einfluss am gesellschaftlichen Leben in der Bundesrepublik Deutschland gehindert und kommen dadurch in einen massiven Konflikt mit allem was das Leben in der Bundesrepublik Deutschland ausmacht . Hier ist unbedingt zu handeln . Familiengerichte sind nicht geschult, sind im Umgang und Handling von Reichsbürgern und Selbstverwaltern nicht gerüstet . Wer den Rechtsstaat nicht anerkennt, in dem das Kind lebt, darf in diesem Staat nicht die Sorgegewalt für ein minderjähriges Kind ausüben. Es ist noch dazu zwingend erforderlich, in dieser Thematik ein psychologisches Gutachten einzuholen, wenn bekannt ist, dass die Person, welche ein Sorgerecht über ein minderjähriges Kind ausüben will, dieser Gruppierung zuzuordnen ist! Eine Gesetzesänderung im Familienrecht hierzu ist in Anbetracht der politischen aktuellen Situation längst überfällig ! Richter, Anwälte und Jugendämter müssen hierzu geschult werden , da es nach wie vor an Unwissenheit scheitert!

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