Reģions: Vācija

Keine Einleitung von ungeklärten Hausabwässern in Gewässer

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
11 652 Atbalstošs 11 652 iekš Vācija

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  1. Sākās 2019
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass ungeklärte Hausabwässer nicht länger ungeklärt in Gewässer eingeleitet werden dürfen.Dieses ist gegenwärtig gängige Praxis vieler Städte in Deutschland. Dabei wird weder eine Bewertung des Umfanges der Einleitung, noch der tatsächlichen Auswirkung auf die Gewässergüte Rechnung getragen.

Pamatojums

Die Einleitung von ungeklärtem Abwasser aus Haushalten in die Flüsse und Bäche muss gestoppt werden. Die maroden und oft völlig veralteten Kanalisationen unter den meisten deutschen Städten müssen saniert werden. Es muss eine Bewertung des momentanen Umfangs der Einleitung, sowie der in den Abwässern enthaltenen Substanzen vorgenommen werden. Einleitungspunkte müssen umgehend kenntlich gemacht werden, sodass diese auch bei normalen Wasserständen von Anglern und Badenden erkannt werden.Die Einleitung von ungeklärten Abwässer in Flüsse und Bäche scheint gängige Praxis in Deutschland zu sein. Alleine die Stadt Magdeburg betreibt 141(!) solcher Einlassstellen. Zahlreiche Städte haben Kanalisationen, die mehr als 100 Jahre alt sind. Diese sind nicht nur marode, sondern oft auch als sogenannte "Mischwasserkanäle" ausgelegt. Es werden also Niederschlagswasser und Haushaltswasser zusammen zum Klärwerk geleitet. Kommt es zu Regenereignissen werde diese Abwässer unkontrolliert in die Bäche abgegeben. Dabei ist es völlig irrelevant, ob diese Abwässer dann "verdünnt" sind oder nicht! Fakt ist: alles was in einem Haushalt in die Kanalisation geht, gelangt so ungeklärt in die Natur. Dazu gehören neben Fäkalien auch Spül- und Waschmittel, Haargele und Kosmetika, Medikamente - insbesondere ausgeschiedene Humanantibiotika und entsprechend auch multiresistente Keime, u.v.m. Während das von Kläranlagen abgegebene Wasser kontrolliert wird, findet hier keine Untersuchung statt. Eine Gefährdung von Badenden und Einschränkungen bei der Verkehrsfähigkeit von Fischen, kann daher nicht ausgeschlossen werden. Bisher schien es politischer Konsens, dass für die Nährstofffrachten sowie aller ungewünschten Stoffe in den Flüssen ausschließlich die Landwirtschaft verantwortlich sei. Diese Darstellung ist nun unhaltbar. Auch in Bezug auf die neuerliche Verschärfung des Düngerechts muss die eingeleitete Nährstofffracht ermittelt- und politisch, besonders im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union, bewertet werden.

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