Region: Germany

Keine Schufa-Abfrage bei einer Girokonto-Eröffnung

Petitioner not public
Petition is directed to
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
14 supporters 14 in Germany

Petition process is finished

14 supporters 14 in Germany

Petition process is finished

  1. Launched 2020
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass bei einer Girokonto-Eröffnung keine Schufa abgefragt wird, sondern lediglich eine Meldung der Bankverbindung erfolgen darf.Die Abfragerichtlinien bei der Schufa müssen angepasst werden.

Reason

Eine Abfrage der Schufa ist nicht berechtigt, wenn man kein berechtigtes Interesse als Bank nachweisen kann und trotzdem wird dies durchgeführt.Ein berechtigtes Interesse wird von der Bank dahin gehend begründet, dass ein Dispo-Kredit eingerichtet werden soll, dass der Kunde aber bei denn wenigstens Online-Banken im Kontoeröffnungsprozess abwählen kann. Durch diesen einfachen Trick will die Bank das berechtigte Interesse der Schufa nachweisen.Viele Bundesbürger brauchen jedoch nicht zwangsweise einen Dispo-Kredit und würden diesen in der Eröffnung abwählen - das geht aber technisch nicht, da dies die Bank als Button zur Verfügung stellen muss. Ein anderer nicht erheblicher Grund, wo die Bank der Schufa ein berechtigtes Interesse nachweist, ist, dass ab dem Zeitpunkt, wo Kontoführungsgebühren entstehen, auch wenn es nur 2,90 Euro/monatlich sind, ein berechtigtes Interesse hat, die Schufa abzufragen. Nun der allgemeine Grundsatz, wer ist nicht in der Lage, eine Kontoführungs-Gebühr zu bezahlen? Es liegt hier kein berechtigtes Interesse vor, da es sich hier um Minimalbeträge handelt. Es gibt aber kaum Banken, die keine Konto-Gebühr verlangen oder es wird an einen Mindestgehaltseingang gekoppelt, wo sich jedoch die Bank nicht sicher sein kann, ob dieser Betrag tatsächlich erreicht wird.Ich möchte explizit nicht, dass hier ein Basiskonto ins Gespräch gebracht wird, da hier die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden müssen.Es geht hier im Allgemeinen um das Thema Datenschutz und ob ein berechtigtes Interesse den potentiellen Kunden bei der Schufa abzufragen, gegeben ist, wenn der Kunde im Eröffnungsprozess des Kontos nicht gefragt wird, ob dieser überhaupt einen Dispo-Kredit möchte. Dies müsste aufgrund des neuen Datenschutzes nicht mehr gegeben sein.Auch eine Abfrage für eine geringe Kontoführungs-Gebühr kann kein berechtigtes Interesse zur Abfrage bei der Schufa auslösen.Da in beiden genannten Fällen explizit versucht wird, Menschen nach 1. Klasse und 2. Klasse zu ordnen und im Idealfall die Bank über Dispo-Kredit verdienen möchte und durch nicht zur Verfügung stellen eines Abwählbuttons wird hier gezielt ein berechtigtes Interesse vorgespielt.

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