Bölge : Almanya

Keine steuerliche Bevorzugung von Hybridfahrzeugen hinsichtlich der Kfz-Besteuerung und der Besteuerung von Dienstwagen

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

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Die auf technischer Basis beruhende Bevorzugung von Hybridfahrzeugen bei der Kfz-Besteuerung und der Besteuerung von Dienstwagen ist praxisfremd und sollte angepasst werden.Fahrer von konventionellen Antrieben werden hier benachteiligt, da der Emissionsvorteil von Hybridfahrzeugen im individuellen Nutzungsverhalten des Anwenders liegt und in der Praxis nicht zwingend vorhanden ist.

Gerekçe

Aktuell werden Hybridfahrzeuge sowohl bei der Kfz-Steuer als auch bei der Versteuerung von Dienstwagen bevorzugt. Diese Bevorzugung begründet sich aus der technischen Möglichkeit, batterieelektrisch und somit mit geringerem CO2-Ausstoß, fahren zu können.Ob dies in der Praxis von den jeweiligen Fahrern umgesetzt wird, ist nicht nachzuvollziehen und aus diesem Grunde kein Vorteil in der Dienstwagenbesteuerung zu gewähren.Ebenso die Berechnung der KFZ-Steuer beruht auf den ersten 100 km, die mit vollen Kraftstoffspeichern zurückgelegt werden. Allerdings werden alle weiteren Kilometer im reinen fossilen Betrieb zurückgelegt und der Vorteil gegenüber einem konventionellen Antrieb ist nicht mehr gegeben. Der Schadstoffausstoß bei Hybridfahrzeugen sollte sich also nach dem Ausstoß auf die gesamte mögliche Reichweite richten, der auf 100 km heruntergerechnet wird.Am Ende wird ein Hybrid vielleicht lediglich mit fossilen Brennstoffen betrieben, da ein Dienstwagenfahrer keinen Kraftstoff zu bezahlen hat, woraus sich ein unberechtigter Vorteil ergeben würde.Fahrer von konventionellen Antrieben sind hier kostenseitig im Nachteil. Auch umwelttechnisch führt uns ein Hybridfahrzeug, welches lediglich aufgrund geringerer Kosten für den Dienstwagennutzer gehalten und kaum batterieelektrisch bewegt wird, in die richtige Richtung.

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Dilekçe detayları

Dilekçe başlatıldı: 10.01.2020
Dilekçe biter: 25.02.2020
Bölge : Almanya
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