Keine Vermittlungsaktivitäten des Jobcenters während der Vorbereitung auf eine Nachholprüfung für den Abschluss einer schulischen Ausbildung

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
22 Ondersteunend 22 in Duitsland

De petitie is afgesloten

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De petitie is afgesloten

  1. Begonnen 2019
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, dass das Jobcenter Leistungsbezieher von Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) nicht in Arbeit vermitteln darf, sofern eine Nachholprüfung für den Abschluss einer schulischen Ausbildung innerhalb eines halben bzw. ganzen Jahres zu absolvieren ist, um damit einen Schulbesuch bis zur Prüfung zu ermöglichen.

Reden

Wenn das Examen innerhalb einer schulischen Ausbildung (in jener kein Einkommen erzielt wird (z.B. Physio-, Ergotherapie, Lopgopädie etc.) in ein oder zwei Teilbereichen absolviert und bestanden wurde und aufgrund dessen keine Schulpflicht mehr besteht (je nach Prüfung), so befindet sich der "Auszubildende" in einem Status der Arbeitslosigkeit, wodurch eine Abhängigkeit seitens des Jobcenters (nach SGB II/ALG II) besteht, insofern die Eltern nicht für den Unterhalt aufkommen können.Je nach Schule findet die schriftliche Nachholprüfung des Examens erst ein halbes oder ein Jahr später nach dem Examen statt, wobei bei vorhandener finanzieller Abhängigkeit vom Jobcenter (ALG II) kein Schulbesuch möglich ist, nachdem die Vermittlung in Arbeit verpflichtend ist, ungeachtet dessen, ob ein Schulbesuch positiv zum Bestehen des Examens beiträgt und einen Abschluss beinhaltet oder eine Vermittlung in Arbeit das Examen gefährden könnte, aufgrund dessen, dass dieses "nebenbei" absolviert werden muss.In jeglichen anderen betrieblichen Ausbildungen sowie der schulischen Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflege wird ein weiterer Schul- und Ausbildungsbesuch innerhalb jener Zeit (vom Examen bis zur Nachholprüfung des Examens) gewährleistet, da finanzielle Unabhängigkeit seitens des Auszubildenden gegenüber dem Jobcenter (ALG II/ SGB II) besteht. Dies sollte auch bei schulischen Ausbildungen, in jenen kein Einkommen erzielt wird, ermöglicht werden, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, den Auszubildenden zu unterhalten und somit eine Sicherung des Lebensunterhaltes von extern benötigt wird, um die Existenz sichern zu können.Ich fordere demnach eine Gewährleistung der Sicherung des Lebensunterhaltes im Zeitraum zwischen dem Examen sowie der bevorstehenden Nachholprüfung mit der Möglichkeit des Besuches der Berufsfachschule bis dahin, ohne in Arbeit zwangsvermittelt zu werden, insofern eine Abhängigkeit seitens des Jobcenters besteht. Das Erlangen des Abschlusses sollte in jeglicher Hinsicht Priorität haben und unterstützt werden.

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