Região: Alemanha
Imagem da petição keine Werbung der Bundeswehr im Fernsehen, die den Beruf verhamlost

keine Werbung der Bundeswehr im Fernsehen, die den Beruf verhamlost

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
36 Apoiador

A petição foi retirada pelo peticionário

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  1. Iniciado 2014
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Falhado

Die Bundeswehr soll auf Werbung verzichten, die den Beruf des Soldaten als "Abenteuercamp" darstellt. Selbstverständlich darf die Bundeswehr sich weiter um Freiwillige bemühen, sollte aber klar stellen, dass es ein gefährlicher Beruf sein kann. Desweiteren ist das Eintrittsalter der Bundeswehr zu überdenken.

Razões

Die Werbung der Bundeswehr zielt auf Kameradschaft und Abenteuer. Doch die Realität der Bundeswehreinsätze sieht anders aus. Junge Menschen werden gezielt angesprochen der Bundeswehr beizutreten. Jedoch wird in der Werbung nicht von Kriegseinsätzen gesprochen. An keiner Stelle werden die möglichen Folgen auch lange nach Kriegseinsätzen angesprochen. Die Werbung betont besonders die Karrierechancen, lässt jedoch alle negativen Aspekte außen vor. Ich bin keineswegs für die Abschaffung der Berufsarmee, ich halte es nur für zweifelhaft, junge Menschen mit Abenteuer in einen Job zu locken, für den man sich ernsthaft entscheiden muss. Wenn die Bundeswehr so aggressiv werben darf, wie sie es jetzt tut, sollte auch dafür gesorgt werden, das junge Interessenten vor dem Eintritt in die Bundeswehr umfassend von einer unabhängigen Stelle aufgeklärt werden müssen. Außerdem sollte das Mindestalter auf 18 Jahre heraufgesetzt werden, da ich der Meinung bin, dass Jugendliche solche schwerwiegenden Entscheidungen nicht treffen sollten. Des Weiteren ist Deutschland aus diesem Grund eines der wenigen Länder, das offiziell Kindersoldaten in seiner Armee hat.Ich beziehe mich hiermit auf die Definition von terre des hommes: "Eine international anerkannte Definition darüber, wer als Kindersoldat gilt, ist im Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention formuliert und wird in den Pariser Prinzipien von 2007 bestätigt: Jede Person, die sich in nationalen Streitkräften oder militärischen bewaffneten Gruppen befindet und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, gilt als Kindersoldat/in. Dabei ist unerheblich, ob er/sie Waffen trägt oder an Kämpfen teilgenommen hat, ob er/sie zwangsweise rekrutiert, in einem ordentlichen Verfahren zur Wehrpflicht herangezogen oder als Freiwilliger angeworben wurde."

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