"Kinder brauchen eine Stimme – Mehr Mitspracherecht und Kontrolle der Jugendämter!"

Die Petition wurde wegen Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen gesperrt.
Petitionen, die gegen die Nutzungsbedingungen von openPetition verstoßen, werden beendet und sind nicht mehr öffentlich findbar.

Grund der Sperrung

Petitionen sind nur zulässig, wenn sich der Petent mit seinem eigenen, vollständigen Namen oder im Namen einer juristischen Person unter Angabe der vollständigen Anschrift und der aktiv genutzten E-Mail-Adresse registriert. Die E-Mail-Adresse wird zur Verifizierung genutzt. Die Anschrift kann zusätzlich zur Verifizierung durch öffentliche Behörden herangezogen werden.

Die Initiatorin bzw. der Initiator der Petition wurde von der openPetition-Redaktion auf den Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen aufmerksam gemacht und hatte fünf Tage Zeit, die Petition zu überarbeiten. Dies ist nicht erfolgt. Die Petition wurde deswegen gesperrt.

Text der Petition

Kinder sollen in Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, einbezogen werden. Es ist notwendig, dass ihre Stimme bei Inobhutnahmen und Sorgerechtsfragen Gehör findet.

Gleichzeitig müssen Jugendämter von einer unabhängigen Stelle überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie im Sinne der Familien handeln. Eine transparente Arbeitsweise und klare Rechenschaftspflicht sind dabei unerlässlich.

Mit dieser Petition soll erreicht werden, dass Kinder nicht übergangen werden und Jugendämter einer höheren Kontrolle unterliegen.


Seit Jahren kämpfen Eltern darum, ihre Kinder zurückzubekommen, doch oft gibt es keine Fortschritte in der Familienzusammenführung. Umgänge beginnen immer wieder von vorne oder finden monatelang gar nicht statt.

In meinem Fall wurde ein Kind in Obhut genommen, während das andere weiterhin beim Vater lebt. Eine transparente und faire Prüfung der Fälle ist dringend notwendig, da Jugendämter teils gegen ihre eigenen Arbeitsauflagen verstoßen. Dies betrifft nicht nur mich, sondern zahlreiche Eltern, die keine Unterstützung erhalten.

Deshalb fordern wir eine unabhängige Überprüfung der Jugendämter durch eine höhere Behörde, damit Kinder nicht ungerecht von ihren Eltern getrennt werden und Familien zusammengeführt werden können.
Kinder haben ein Recht darauf, gehört zu werden! Doch zu oft werden ihre Stimmen ignoriert, wenn sie sagen: "Ich will nach Hause!" Eltern kämpfen jahrelang für die Rückführung, aber es gibt kaum Fortschritte.

Kinder haben ein Recht darauf, gehört zu werden! Doch zu oft werden ihre Stimmen ignoriert, wenn sie sagen: "Ich will nach Hause!" Eltern kämpfen jahrelang für die Rückführung, aber es gibt kaum Fortschritte.

§ 8 SGB VIII – Beteiligung von Kindern: Kinder haben das Recht, in wichtigen Entscheidungen angehört zu werden.

§ 1684 BGB – Umgangsrecht: Kinder haben ein Recht auf Kontakt zu ihren Eltern.

§ 36 SGB VIII – Hilfeplanverfahren: Jugendämter müssen aktiv auf eine Rückführung hinarbeiten.

§ 1666 BGB – Kindeswohlgefährdung: Eine Inobhutnahme darf nur erfolgen, wenn es wirklich notwendig ist.

  1. § 20 GG – Rechtsstaatlichkeit: Behörden müssen sich an Gesetze halten, Verstöße müssen überprüft werden.

Sehr geehrte Frau ......,
 
vielen Dank für Ihre unten stehende Mail, auf die wir hiermit gern eingehen.
Vorsorglich distanzieren wir uns jedoch von dem Vorwurf der mangelnden Bearbeitung und Kommunikation.
 
Ihre „Hinweise auf Misshandlungen“ haben wir keinesfalls ignoriert. Jede Ihrer Meldungen haben wir zum Anlass genommen, die gemeldeten Inhalte zu überprüfen. Dass die Kinder aufgrund Ihrer Meldungen nicht in Obhut genommen worden sind, bedeutet nicht, dass nicht geprüft worden ist. Auch würde die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung nicht bedeuten, dass die Kinder in Ihren Haushalt überführt werden. 
Es ist uns aber aus danteschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, Ihnen nähere Auskünfte zu geben, wie verfahren wurde und welche Maßnahmen ergriffen wurden.
 
Wir sehen auch, dass eine schriftliche Kommunikation Klarheit und Transparenz herbeiführen kann. Gern kann die Kommunikation weiterhin schriftlich stattfinden. In der Vergangenheit haben uns Ihre Mails jedoch von unterschiedlichen Mailadressen erreicht. Um hier Ihren Datenschutz sicherzustellen, benötigen wir eine feste Mailadresse, unter der wir Sie erreichen können.
Bleibt diese Mailadresse nun bestehen?
 
Selbstverständlich nehmen wir den Wunsch von Amina ernst.
Dennoch gibt es derzeit gerichtliche Entscheidung, durch die eine Rückführung in Ihren Haushalt nicht möglich ist. Zunächst müsste es ein gerichtliches Verfahren geben, wodurch Ihnen die Erziehungsfähigkeit bescheinigt wird. Auch hier teilten wir Ihnen bereits des Öfteren mit, dass dies für Sie ein notwendiger Weg wäre.
Wir werden im Rahmen der Perspektivklärung alle Möglichkeiten prüfen.
Bitte teilen Sie uns noch mit, wann und in welchem Rahmen Amina geäußert hat, in Ihrem Haushalt leben zu wollen.
 
Zur Info:
In Bezug auf die begleiteten Umgangskontakte muss nun geprüft werden, wo und wie diese stattfinden können. Hierfür können Sie gern Kontakt zum Vormund Herrn Häfker aufnehmen.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag

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