Kinderschänder für immer hinter Gitter!

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Grund der Sperrung

Petitionen, die gegen die freiheitliche, demokratische Grundordnung verstoßen oder diese abschaffen wollen, werden beendet. Petitionen, die zu Hass und Gewalt aufrufen oder die Verbrechen des Nationalsozialismus billigen, leugnen oder verharmlosen, werden beendet. Petitionen, die das Grundgesetz in Frage stellen oder die Strafbarkeit von Volksverhetzung in Frage stellen, werden beendet. Petitionen, die sich gegen die Europäischen Menschenrechtskonventionen oder das Völkerrecht richten, werden beendet.

Text der Petition

Für den Missbrauch an Kindern, insbesondere an Kindern unter 14 Jahren, muss dringend das Strafmaß erhöht werden. Dieses beginnt derzeit bei 3 Monaten und endet bei schwerem Kindesmissbrauch bei 10 bzw. 15 Jahren - das Strafgesetzbuch sieht lediglich eine lebenslange Haftstrafe in den Fällen Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge (§ 176b StGB) und Sexuelle Nötigung und/oder Vergewaltigung mit Todesfolge (§ 178 StGB) vor. Es kann weiterhin nicht sein, dass in diesem Zusammenhang Bewährungsstrafen verhängt werden oder dass Taten im Bereich des Kindesmissbrauchs verjähren können.

Daher fordern wir, die Unterzeichner, dass Männer sowie Frauen, die sich an Kindern vergehen und diese (sexuell) missbrauchen, härter bestraft werden und die Gesetze im Strafgesetzbuch angepasst werden.

Darüber hinaus können durch Verbesserung der Präventionsarbeit durch Staat und Polizei sowie andere zuständige Stellen Taten im Bereich des Kindesmissbrauchs verhindert bzw. vorzeitig erkannt werden. Hierzu bedarf es einer Aufstockung an Personal.


Es gibt schon etliche Petitionen zu diesem Thema - es sei daher unnötig, da offensichtlich kein Interesse bestünde - so lautet ein Argument, auf das ich bei der Beschäftigung mit der Thematik gestoßen bin. Weiterhin - so heisst es - gebe es diese Gesetze bereits. Doch was sehen diese Gesetze genau vor? Haben Sie sich damit ebenfalls beschäftigt? Der 9 jährige Junge, der jüngst in Freiburg Opfer eines jahrelangen Missbrauchs wurde, wurde zwischen einschlägig vorbestraften Sexualstraftätern "herumgereicht" - wo haben wir nun also "passende" Gesetze? Und dies ist nur einer von vielen Fällen, in denen Täter wiederholt straffällig wurden, nachdem sie eine Haftstrafe verbüßt hatten. Irgendetwas stimmt doch da nicht! Geht man davon aus, dass Pädosexualität oder Pädophilie psychische Störungen sind, werden diese von Medizinern festgestellt. Nach heutigem Forschungsstand besteht eine pädophile Neigung ein Leben lang. Heilbar ist sie also nicht. Daher wäre ein Strafmaß, dass sich diesem Umstand anpasst, nur sinnvoll.

(Ein wirkungsvoller Eingriff wäre eine Kastration, wie sie in verschiedenen Ländern durchgeführt wird. https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2014-02/mazedonien-kastration-kinderschaender Da allerdings der deutsche Rechtsstaat wohl kaum eine solche Prozedur dulden würde, wird sie in den Forderungen der Petition nicht erwähnt.)

Das Leben der Kinder, die von einem Erwachsenen missbraucht werden, wird vorsätzlich zerstört - vielleicht wäre - vorsichtig in den Raum gestellt - Mord das "geringere" Vergehen, wird aber im StGB härter bestraft. Ein schutzloses Wesen für die eigenen triebegesteurten Wünsche zu benutzen und ihm seine Zukunft zu nehmen, sollte mit den höchsten Strafen belegt werden, die ein Rechtsstaat vorsieht.

Beim Durchlesen der Argumente anderer Petitionen zum Thema bin ich in diesem Zusammenhang auf das Argument eines Vaters gestoßen, der sein Kind lieber missbraucht als ermordet sähe und daher die jetzigen Strafen als ausreichend ansieht. Vielleicht sollte man diesbezüglich einmal durch die Augen des Opfers sehen und nicht durch die der "Hinterbliebenen" - jeglicher Egoismus beiseite gelassen - ich selbst bin auch Mutter. Und ich würde hier gerne die Opfer sprechen lassen - ob Mord oder Missbrauch die höhere Strafe verdient. Als Außenstehender und Nicht-Betroffener steht mir eine Beurteilung dieses Sachverhaltes nicht zu.

Noch einmal zurück zum aktuellen Fall in Freiburg. Wird der Hauptverdächtige mit seinen 37 Jahren für 15 Jahre ins Gefängnis kommen (Höchststrafe), dann wird er mit 52 Jahren wieder auf freiem Fuß sein (wobei er sicherlich unter besondere Beobachtung gestellt werden wird). In vergleichbaren Fällen noch genügend "Lebens-Zeit", erneute Verbrechen an Kindern zu begehen. Wenn man bedenkt, dass es sich um ein nicht heilbares "Krankheitsbild" handelt, ist ein Rückfall in irgendeiner Form nur absehbar.

Ein weiterer Punkt ist, dass bereits der Besitz pornographischer Schriften und Bilder härter bestraft werden muss. Denn so wird diese Industrie gefüttert und am Leben gehalten. Durch Konsum, also Nachfrage wird das Angebot gesteuert. Wie in der freien Wirtschaft auch.

Genug der Worte. Ich denke nicht, dass das Scheitern der bisherigen Petitionen an mangelndem Interesse in der Bevölkerung liegt. Ansonsten wäre die Zahl der gestarteten Petitionen nicht so hoch. Vielmehr müssen die Stimmen vielleicht besser "gebündelt" werden. Helfen Sie unseren Kindern und unterstützen Sie diese Petition. Leiten Sie sie nicht nur per Email weiter, sondern verbreiten Sie die Petition auch über andere soziale Netzwerke wie Facebook oder Whatsapp.

Sie können auch Unterschriftenbögen ausdrucken und ausgefüllt an mich zurücksenden - wenn Sie ein Geschäft haben, legen Sie diese doch dort aus!

Helfen Sie, die benötigten Stimmen zu sammeln und helfen Sie damit den Kindern und Opfern.

An die Anhänger etwaiger Verschwörungstheorien wie #pizzagate möchte ich die Bitte richten, beim Argumentieren GEGEN die Petition doch verlässliche Quellen mitanzugeben, die dem naiven Petenten die Augen öffnen mögen.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

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