Περιοχή: Γερμανία

Klärung der Aufgabenverteilung von BMG und RKI

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
12 Υποστηρικτικό 12 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

12 Υποστηρικτικό 12 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

  1. Ξεκίνησε 2020
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Das RKI als Bundesinstitut muss frei, fachlich fundiert und unabhängig in seinem Fachgebiet arbeiten. Empfehlungen und deren spätere Abänderungen müssen transparent wissenschaftlich und empirisch begründet sein.Wenn fachliche Empfehlungen allein aufgrund bestimmter äußerer Einflüsse (in diesem Fall: Lieferengpass von Schutzausrüstung) nicht handlungsleitend sein können, und demzufolge gebeugt werden müssen, erledigt dies das BMG und nicht das RKI.

Αιτιολόγηση

Die seitens des Robert Koch-Instituts (RKI) veröffentlichten Fachtexte bilden die allgemeine wissenschaftliche Referenz für eine Reihe anderer Verordnungen, Erlasse und Allgemeinverfügungen im Rahmen der COVID19-Pandemie.Innerhalb weniger Tage - zwischen dem 23.3. und 31.3.2020 - änderte das RKI die Empfehlungen zur Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für Beschäftigte im Gesundheitsdienst. Man er¬kannte in den Empfehlungen auf der Website des RKI zunächst das Tragen einer FFP2-Maske als un¬eingeschränkte Handlungsempfehlung. In der späteren unkommentiert abgeänderten Version war das Tragen eines FFP2-Schutzes - auch bei Aerosolexposition - eine Sollbestimmung geworden.Es bleibt offen, inwieweit der offenbar unumgängliche Verzicht auf FFP2-Masken für hunderttausende Mitarbeitende des Gesundheitswesens deren körperliche Unversehrtheit bedrohte. Es wird in der Ab¬änderung der Empfehlung seitens des RKI als zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention nicht erklärt, was zwischenzeitlich an Erkenntnissen gewonnen bzw. beispielsweise hinsichtlich der Aerosol-Durchgängigkeit von Schutzmaterialien erforscht worden ist.Es gibt - nach eigenen Erkundigungen beim RKI - Anlass zur Annahme, dass die Abänderung der Empfehlung erfolgte, um die offenbar nicht mögliche Versorgung mit Schutzmaterialien zu kompensieren und den verminderten Schutz so indirekt zu legitimieren. Die Aufweichung von Schutzvorschriften wäre demnach also als Maßnahme im Katastrophenfall zu sehen. Allerdings wurde der Mangel an PSA nicht explizit seitens des BMG oder vergleichbarer Stellen verkündet oder als problematisch und gefährdend eingestanden. Eine Aufweichung der Schutzvorschriften als Alternative obliegt tatsächlich dem RKI als Fachaufgabe, jedoch muss ersichtlich sein, warum von der zuvor getroffenen und eindeutigen Schutzvorschrift abgerückt wurde und auf welcherlei Empirie man sich nun beruft.Es ist Folgendes sicherzustellen:·Prüfung des oben beschriebenen Vorgangs hinsichtlich der Verbindungen und Aufgabenverteilung zwischen BMG und RKI·Befragung der Beteiligten (ggf. Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses – auch hinsichtlich haftungsrechtlicher Aspekte)·öffentliche, wissenschaftlich fundierte Erklärung des RKI zur Änderungshistorie·Sicherstellung der zukünftigen Unabhängigkeit des RKI und anderer Bundesinstitute von politischen Interessen

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