Kraj : Nemecko
 

Klimaschutz - Einführung eines Klimazolls auf europäischer Ebene

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Deutschen Bundestag

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  1. Zahájená 2009
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  5. Hotový

Toto je online petícia des Deutschen Bundestags.

Petícia je adresovaná: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für einen Klima-Zoll einsetzt. Dieser Zoll soll auf die Importe aus Ländern erhoben werden, die keine ernstzunehmenden Anstrengungen zum Schutze des Weltklimas unternehmen. Ein Klima-Zoll schafft außerhalb Europas Anreize, Klimaschutz umzusetzen. In Europa schützt er Unternehmen, die die Mehrkosten klimapolitischer Verantwortung tragen, vor der Konkurrenz klimapolitischer Verantwortungslosigkeit.

Dôvody

Kopenhagen ist gescheitert. Die Delegationen sind ihrer Verantwortung nicht gerecht geworden. Insbesondere Barack Obama und Wen Jiabao zucken mit den Schultern und haben beschlossen, jeden ernst gemeinten Beschluss zu verhindern. Die größten Klimasünder wehren sich gegen Beschränkungen, um unsere Zukunft weiterhin durch die Schornsteine chinesischer Fabriken und den Auspuff amerikanischer Autos blasen zu können. Sie stellen wirtschaftliche Prosperität vor globale Verantwortung. Gerade in den USA haben Vertreter der Wirtschaft gegen ein ambitioniertes Klimaabkommen mobil gemacht. Allein in Washington kämpfen ca. 2400 Lobbyisten im Auftrag von 770 amerikanischen Unternehmen gegen die Beschränkung von CO2-Emissionen. Und Chinas exportorientierte Industrie profitiert im globalen Konkurrenzkampf von der Kluft zwischen teuren Umweltauflagen in Europa und laxen Regelungen zu Hause. Wie soll Europa auf das Scheitern des Gipfels reagieren? Wo nur wirtschaftliche Argumente zählen, muss Europa wirtschaftliche Argumente für Klimaschutz liefern. Wir brauchen einen Klimazoll für die Produkte der größten Umweltsünder. Diese Forderung ist keineswegs utopisch. Sie wird von Frankreichs Präsident Nicolas Sarkosy und dem Europäischen Gewerkschaftsbund vertreten. Ein Klima-Zoll wirkt in doppelter Hinsicht. Er schafft außerhalb Europas Anreize, Klimaschutz umzusetzen. In Europa schützt er Unternehmen, die die Mehrkosten klimapolitischer Verantwortung tragen, vor der Billig-Konkurrenz klimapolitischer Verantwortungslosigkeit. Aber sind solche Maßnahmen nicht protektionistisch? Ich verlange keineswegs unüberwindbare Zollmauern für ausländische Produkte. Mit einem Handelskrieg ist niemanden gedient. Ich verlange aber, dass die Kosten für Umweltzerstörung von denen getragen werden, die sie verursachen ? nicht von denen, die sie bekämpfen. Ein moderater Zoll, der die Kostenvorteile der Klimasünder ausgleicht, scheint mir dazu geeignet, dies sicherzustellen. Solange ein globales und verbindliches Abkommen zur Verminderung von CO2 Emissionen blockiert wird, ist ein solcher Zoll der bestmögliche Ersatz. Er kann von Europa auch als Durckmittel eingesetzt werden, um ein solches Abkommen doch noch zu erreichen.

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Informácie o petícii

Petícia sa začala: 18. 12. 2009
Zbierka končí: 16. 03. 2010
Kraj : Nemecko
kategória:  

správy

  • Florian PresslerKlimaschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.10.2012 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Die Petition fordert auf europäischer Ebene die Einführung eines Klima-Zolls auf
    Importe aus Ländern, die keine ausreichenden Anstrengungen zum Schutz des
    Weltklimas unternehmen.
    Nach Dafürhalten der Petition würde die Einführung eines Klima-Zolls auch
    außerhalb Europas Anreize schaffen, im Klimaschutz aktive Maßnahmen zu
    unternehmen. Weiterhin könnten europäische Unternehmen vor der Konkurrenz aus
    Staaten mit weniger stringenten Umweltschutzvorschriften geschützt werden.
    Überdies wird die Forderung dahingehend begründet, dass die Kosten des
    Klimaschutzes auch vom verantwortlichen Emittenten klimaschädlicher Gase
    getragen werden sollten. Zudem sei ein Klima-Zoll, solange das Zustandekommen
    eines internationalen Klimaabkommens aufgrund einzelstaatlicher Interessen
    unterbunden werde, als bestmöglicher Ersatz anzusehen. Er könne im Rahmen
    internationaler Klimaschutzverhandlungen überdies dann weiterhin als Druckmittel
    eingesetzt werden.
    Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
    eingereichten Unterlagen verwiesen.
    Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
    Abschlusstermin für die Mitzeichnung 522 Unterstützer fand sowie
    80 Diskussionsbeiträge auf der Internet-Seite des Petitionsausschusses des
    Deutschen Bundestages bewirkt hat.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen eine Stellungnahme des
    Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
    eingeholt. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich auf dieser
    Grundlage nunmehr wie folgt zusammenfassen:
    Der Petitionsausschuss stellt fest, dass es sich bei dem Klima-Zoll um eine staatliche
    Abgabe handelt, die abhängig von deren Treibhausgasintensität auf die Einfuhr einer
    Ware erhoben wird. Die Höhe bemisst sich hierbei nach den bei der Produktion der
    betreffenden Ware entstandenen Treibhausgasen und inwiefern im exportierenden
    Land vergleichbare Umweltstandards zu den nationalen Vorschriften gelten.
    Der Petitionsausschuss erkennt auch die mit der Einführung eines Klima-Zolls
    verbundenen Vorteile, die insbesondere darin bestehen, Unternehmen aus Ländern
    mit niedrigeren Klimaschutzstandards nicht mehr einen Wettbewerbsvorteil
    gegenüber den einheimischen Unternehmen zu ermöglichen, die nationalen
    Klimaschutzregeln unterworfenen sind. Des Weiteren sieht der Petitionsausschuss
    durchaus den mit der Einführung des Klima-Zolls verbundenen Druck auf Staaten,
    die ihren aktiven Beitrag zum weltweiten Klimaschutz vernachlässigen und aus
    wirtschaftlichen Gründen nunmehr motiviert werden, selbst entsprechende
    Umweltstandards einzuführen. Auch kann die Einführung eines Klima-Zolls
    bewirken, dass Produktionsstätten in Ländern mit weniger ambitionierten
    Klimaschutzzielen aufgegeben werden und die generierten Einnahmen zugleich zur
    Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen genutzt werden.
    Bei all diesen Vorteilen, die auch der Petitionsausschuss durchaus erkennt,
    sprechen jedoch auch einige Gründe gegen die Erhebung eines Klima-Zolls. So
    würden den Entwicklungsländern mit Einführung des Klima-Zolls gleichsam
    europäische Emissionsstandards aufoktroyiert, zu deren Umsetzung diese Länder
    ohne finanziellen Ausgleich gar nicht in der Lage wären. In der Folge könnten sich
    Deutschland und Europa weiterhin nicht mehr der Unterstützung der
    Entwicklungsländer auf dem Weg hin zu einem multilateralen und verbindlichen
    Klimaschutzabkommen sicher sein. Des Weiteren stellt die Erhebung eines Zolls
    immer auch eine Behinderung des freien Handels dar. Seine Einführung steht
    insofern im Widerspruch zu den Zielen der Welthandelsorganisation (WHO), welcher
    sowohl die Europäische Union selbst als auch deren Mitgliedstaaten angehören. Ziel
    derselben ist es gerade, den internationalen Handel durch den Abbau von

    Handelshemmnissen zu liberalisieren und die Märkte für den grenzüberschreitenden
    Handel zu öffnen. Die Einführung eines Klima-Zolls begegnen über diesen
    allgemeinen Zielkonflikt hinaus allerdings insofern auch konkrete rechtliche
    Bedenken, als die Artikel I (Gebot der Gleichbehandlung aller importierten Güter),
    Artikel II (Verbot der Zollerhöhung und Gebot der kontinuierlichen Zollabsenkung)
    und Artikel III (Gebot der Inländergleichbehandlung) des Allgemeinen Zoll- und
    Handelsabkommens (General Agreement on Tariffs and Trade - GATT). Für eine
    konkrete rechtliche Beurteilung käme es hier auf Detailfragen der konkreten
    Ausgestaltung an.
    Der Petitionsausschuss gibt zu bedenken, dass in Anbetracht der genannten
    Vorschriften eine GATT-konforme Einführung des Klima-Zolls wohl nur unter
    Beachtung folgender Maßgaben möglich wäre:
    Auch auf in Deutschland produzierte Waren wäre eine CO2-Abgabe zu erheben,
    wenn auf ausländische Waren derselben Art ein "Klima-Zoll" erhoben wird. In
    diesem Zusammenhang bleibt zu bedenken, dass auch in Deutschland bislang nicht
    alle Unternehmen und Produktionsprozesse in gleicher Weise in
    Klimaschutzmaßnahmen eingebunden sind. Vor diesem Hintergrund wäre auch für
    Deutschland als eine auf den Export angewiesene Handelsnation die Einführung
    eines Klima-Zolls nicht Mittel der ersten Wahl. Abschließend weist der
    Petitionsausschuss auf die praktischen Bedenken hin, die mit der Einführung eines
    Klima-Zolls verbunden wären. So bedürfte es eines weltweiten Monitorings der CO2-
    Preise sowie des CO2-Gehalts der verschiedensten Waren aus den
    unterschiedlichsten Staaten. Es erscheint fraglich, ob die Schaffung eines solchen
    Systems unter Abwägung der mit einem Klima-Zoll verbundenen Vorteile und der
    bereits angeführten Nachteile verhältnismäßig wäre.
    Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht stellen, im
    Sinne des Anliegens tätig zu werden und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
    abzuschließen.

    Begründung (PDF)

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