Область : Німеччина
 

Kraftfahrzeugsteuer - Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsprinzips bei der Fahrzeug-Herstellung

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

3 підписи

Петицію не було задоволено

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Петицію не було задоволено

  1. Розпочато 2016
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Завершено

Це онлайн-петиція des Deutschen Bundestags.

Петицію адресовано: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, dass KFZ-Steuern das Nachhaltigkeitsprinzip bei der Herstellung des Fahrzeuges berücksichtigen sollten .

мотиви

Die Autoindustrie betreibt aktiv, bewusst und willentlich Wertschöpfung dadurch, dass ein Großteil der Fahrzeuge aus Teilen zusammengesetzt werden, die vorsätzlich anders gestaltet werden, ohne dass dafür eine technische Begründung maßgeblich ist. Der alleinige Zweck dieses Handelns besteht darin, dass nach Möglichkeit kein Teil aus einer anderen Baureihe in ein Fahrzeug übernommen werden kann, sondern dass der Hersteller bei jeder neuen Baureihe entscheidet, ob er seine Kunden dazu zwingen will, spezielle neue Ersatzteile verwenden zu müssen oder nicht.Dies erzeugt in einem erheblichen Maße Müll und vernichtet Ressourcen - was nicht notwendig ist - , da viele bereits produzierte Ersatzteile voriger Modelle selbst in Modellen derselben Baureihe nicht verwendet werden können, wenn es sich um eine Variante handelt.Zudem erhöht dies die Abhängigkeit der Zulieferindustrie von zunehmend willkürlichen Vorgaben durch die Hersteller. Dazu kommt, dass die Preise für derartige Ersatzteile für jede Modellvariante neu bestimmt werden kann - und die Gewinnspanne im Kleinteilebereich steht in vielen Fällen in keinem Bezug zum Herstellungswert eben dieser Teile.Um dieser Praxis Einhalt zu gebieten, wäre es hilfreich, der Autoindustrie einen Anreiz zu liefern, vermehrt auf Kompatibilität zu legen, wo immer dies machbar ist. Die Zulassungsbehörden, die jedes verbaute Teil bewerten (und zulassen müssen), haben den Überblick über die verbauten Komponenten und wären somit in der Lage, ein neu zugelassenes Fahrzeug dahingehend zu bewerten, wie viele Bauteile aus anderen Modellen eins-zu-eins übernommen werden können - und daraus eine Art Nachhaltigkeits-Stufe zu vergeben, welche sich positiv, oder negativ in der KFZ-Steuer widerspiegelt und so den Kaufanreiz beeinflusst. DIe Nachhaltigkeits-Stufe sollte bei Angeboten immer mit angegeben werden und müsste ähnlich leicht ablesbar sein wie beispielsweise die Energieeffizienzklasse bei Kühlschränken und anderen Elektrogeräten.

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деталі петиції

Розпочато розгляд петиції: 11.11.2016
Колекція закінчується: 18.01.2017
Область : Німеччина
категорія :  

новини

  • Pet 2-18-08-6121-037023 Kraftfahrzeugsteuer

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.04.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent schlägt vor, dass Kraftfahrzeugsteuern das Nachhaltigkeitsprinzip bei der
    Herstellung des Fahrzeuges berücksichtigen sollten.

    Die Autoindustrie entscheide sich bei der Entwicklung neuer Auto-Baureihen oft
    dafür, neue Bauteile zu verwenden, obwohl die für das vorherige Modell genutzten
    Teile genauso verwendet werden könnten. Dieses zeuge in einem erheblichen Maße
    Müll und vernichte Ressourcen, belaste die Autofahrerinnen und Autofahrer und
    erhöhe die Abhängigkeit der Zulieferindustrie von den Automobilherstellern.

    Zum weiteren Inhalt wird auf die Begründung der auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages veröffentlichten Petition Bezug genommen. Die Petition wurde von
    47 Personen unterstützt, es gab 13 Diskussionsbeiträge.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der
    Eingabe Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:

    Der Petitionsausschuss stellt fest, dass in der Tat oftmals in Vorgängermodellen
    bewährte Bauteile nicht übernommen werden, obwohl dies technisch möglich wäre.
    Umgekehrt vollzieht sich der – auch im Interesse der Allgemeinheit und der
    Verkehrsteilnehmer liegende – technische Fortschritt fließend. Eine von der
    Kraftfahrzeugsteuer ausgehende Lenkung der Automobilindustrie auf die
    Verwendung bisheriger Produkte könnte diesen Prozess der technischen
    Entwicklung und Erhöhung der Verkehrssicherheit behindern. Zudem muss eine
    "Massensteuer", um die es sich bei der Kraftfahrzeugsteuer handelt, praktikabel
    ausgestaltet werden, um sie mit vernünftigem Aufwand möglichst sachgerecht
    festsetzen und erheben zu können. Das betrifft insbesondere die Bemessung sowie
    notwendige Typisierungen und Abgrenzungen. Der Vorschlag des Petenten würde
    nach Auffassung des Petitionsausschusses die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer
    erheblich verkomplizieren und einen deutlich gesteigerten Erfüllungsaufwand für die
    Verwaltung entstehen lassen. Zusätzlicher hoher Aufwand wäre z.B. auch im Vorfeld
    für die Verkehrsbehörden zu erwarten, die die erforderlichen Feststellungen zu den
    vorgeschlagenen "Nachhaltigkeitsstufen" der Fahrzeuge treffen, dokumentieren und
    der Zollverwaltung für die Kraftfahrzeugsteuer übermitteln müssten. Auch ist fraglich,
    ob im Rahmen der verkehrsrechtlichen Typ- oder Einzelgenehmigung von
    Fahrzeugen jeweils der notwendige detaillierte Überblick über die konkret verbauten
    Teile oder Komponenten sowie das Wissen und die Beurteilungsfähigkeit der
    Verwendbarkeit von Teilen aus anderen Fahrzeugmodellen des gleichen oder ggf.
    kooperierender anderer Hersteller vorhanden wären. Eine weitere Frage hinsichtlich
    der Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer würde sich stellen, wenn im Rahmen von
    Reparaturarbeiten Bauteile durch andere Ersatzteile ausgetauscht werden müssten.

    Der Petitionsausschuss betont zudem, dass die Kraftfahrzeugsteuer bereits das
    Prinzip der Nachhaltigkeit berücksichtigt. Für im Inland zugelassene Pkw, der
    weitaus größten Gruppe von Fahrzeugen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
    hat der Gesetzgeber die ökologisch orientierte Grundentscheidung getroffen, die
    Kraftfahrzeugsteuer emissionsbezogen zu bemessen. Als Bemessungsgrundlagen
    werden neben dem Hubraum die mit den sogenannten Euroabgasnormen limitierten
    Schadstoffemissionen und seit 2009 die CO2-Emissionen herangezogen.

    Vor dem Hintergrund des Dargelegten sieht der Petitionsausschuss keine
    Möglichkeit, die vom Petenten vorgeschlagene Regelung praktikabel und vom
    Verwaltungsaufwand vertretbar in die Kraftfahrzeugsteuer zu implementieren.

    Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in Aussicht
    stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher,
    das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Der abweichend Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition
    der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Finanzen – als Material zu
    überweisen und sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu
    geben, soweit darauf hingewiesen wird, das sich der gesamte ressourcenwirksame
    Lebenszyklus eines Fahrzeugs in der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung seiner
    Nutzung wiederspiegeln solle, und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen,
    wurde mehrheitlich abgelehnt.

    Begründung (PDF)

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