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http://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Grevesmuehlen/Krankenwagen-geblitzt-Fahrer-soll-Fuehrerschein-abgeben
Ein Fahrer eines Rettungswagen im Landkreis Nordwestmecklenburg soll seinen Führerschein abgeben weil er auf einer Einsatzfahrt mit Blaulicht und Martinshorn innerorts mit 90 km/h geblitzt wurde.
Begrundelse
Ein Menschenleben muss immer vorgehen da jeder Bundesbürger schnelle und qualifizierte Hilfe braucht. Um die Einsatzstelle zu erreichen zählt bekanntlich jede Sekunde.
Bitte bedenken Sie:
Geschwindigkeitsüberschreitung
Bei der Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit darf zwar nicht schneller gefahren werden, als es die Straßen-, Verkehrs- und Witterungsverhältnisse erlauben. Aber dabei gibt es keine festen Regeln in der Art "höchstens anderthalbmal so schnell wie erlaubt"; zulässig ist die Geschwindigkeit, die gerade noch gefahren werden kann, ohne andere zu gefährden. Nachts auf einer mehrspurig ausgebauten, geraden, gut einsehbaren Vorfahrtstraße kann das auch innerorts Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h erlauben; andererseits können mittags in einem Schulzentrum auch die ohnehin erlaubten 30 km/h bereits zu viel sein.
Der Fahrer des Rettungswagen hat lediglich sein Sonder- und Wegerecht in Anspruch genommen und wohl damit auch niemanden anderen gefährdet.
Der Fahrer darf deshalb nicht bestraft werden weil er seine Arbeit gemacht hat.
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Das Petitionsziel wurde erreicht
den 26-06-2016Geschafft Fahrer darf seinen Führerschein behalten
Debatter
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