L 18/306 - Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages

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Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
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  1. Algatatud 2013
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See on veebipõhine petitsioon der Bremischen Bürgerschaft.

Sehr geerhte Damen und Herren,

jede Rundfunkanstalt kann sich durch Werbeeinnahmen selbst finanzieren. Gewerbetreibende haben in den meisten Geschäftsstellen keine Rundfunkgeräte, auch Computer sind oft nicht internetfähig sondern in viel Fällen nur für den betriebsinternen Gebrauch gerüstet. Gefordert wird der Rundfunkbeitrag von jedem Haushalt und nach Anzahl von Mitarbeitern in Betrieben.

Jeder soll regelmäßig für einen undemokratischen Rundfunkapparat zahlen, dessen mangelhafte Programmleistung nur eine Minderheit in Anspruch nimmt. Kein Politiker darf sich anmaßen, den Bürgern zu unterstellen, sie würden gern die öffentlich-rechtlichen Sender in Anspruch nehmen und dafür müsste das Volk nun zahlen. Kurzum: Der Rundfunkbeitrag ist nicht nur ungerecht, er verstößt gegen das Grundgesetz.

Man sollte sich auch einmal in den Gremien der Rundfunkanstalten danach umschauen, welche der Politiker in diesen Anstalten sitzen (Rundfunkräte / Aufsichtsräte) die das Programm wohl sogar mitbestimmen. Diese „öffentlich-rechtlichen“ Sender werden sicher niemals über den breiten Widerstand zu den Rundfunkbeiträgen berichten, sondern vielmehr über Themen, welche die Intendanten und Politiker wollen.

Der Aufruf: Kein Geld für einen Propagandaapparat!

Von gesetzlicher Grundversorgung mit Rundfunk kann keine Rede sein. Jede Rundfunkanstalt hat die Möglichkeit sich über Werbeeinnahmen selbst zu finanzieren. Es ist ein Staatsverbrechen, den Bürger privat und unternehmerisch mit diesem Zwangsgeld von Rundfunkbeiträgen zu belegen, obwohl offensichtlich ist, dass niemand diese Anstalten benötigt. Es gibt bereits genügend Privatsender, welche sich selbst finanzieren und die beliebter sind. Niemand kann hier noch von Demokratie, Bildungsauftrag oder notwendiger Grundversorgung reden. Es ist Ausbeutung mit Hilfe gesetzlich verordneter Zwangsabgaben. Rundfunkstaatsvertrag und Rundfunkänderungsstaatsvertrag sind unverzüglich abzuschaffen!!!!!

Das Gesetz für Rundfunkbeiträge wurde nicht im Sinne des Volkes und auch nicht im Namen des Volkes erlassen, sondern im Sinne anderer Interessen die dem Volk keineswegs dienlich sind.

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gilt auf unbestimmte Zeit. Er kann von jedem der vertragsschließenden Länder zum Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden, erstmals zum 31.12.2014. Wird zu diesem Zeitpunkt nicht gekündigt, kann die Kündigung dieses Vertrages mit gleicher Frist erst wieder jeweils zwei Jahre später erfolgen. Die Kündigung ist gegenüber dem Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz schriftlich zu erklären. Jedes der Länder kann nur für sich kündigen. Handlung ist erforderlich!!

Die Kündigung des Vertrages im Sinne der Bürger ist überfällig!!!

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  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land ) Nr. 30 vom 19.09.2014

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft keine
    Möglichkeit sieht, de r Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: L 18/306

    Gegenstand:
    Kündigung des Rundfunkstaatsvertrags

    Begründung:
    Der Petent regt an, den Rundfunkstaatsvertrag zu kündigen. Es gebe mittlerweile eine Vielzahl
    privater Sender, die sich durch Werbung finanzieren. Deshalb sei nicht einsehbar, weshalb einige
    Sender über die Rundfunkbeiträge finanziert würden. Die Programme des öffentlich- rechtlichen
    Rundfunks würden nur von einer Minderheit in Anspruch genommen. Der Rundfunkbeitrag
    benachteilige Gewerbetreibende, weil ihre Geschäftsräume... Edasi

arutelu

poolt-argumenti veel pole.

vastu-argumenti veel pole.

Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

Annetage nüüd