Alue: Bremen
 

L 19/218 - Abschaffung der Rasselisten

Valittaja ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

288 allekirjoitukset

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

288 allekirjoitukset

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

  1. Aloitti 2018
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Dialogi
  5. Valmis

Tämä on verkkoadressi der Bremischen Bürgerschaft.

Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Abschaffung der Rasseliste der vermeintlich gefährlichen Rassen.

Ein Beispiel an Niedersachsen nehmen und Sachkundenachweis und Wesenstest machen und keine Hunderasse mehr per se diskriminieren und verbieten!

Die FDP in ihrem Vorhaben der Abschaffung der Liste unterstützen und Hundehaltung der noch auf der Liste befindlichen Rassen erlauben.

Bremen hinkt hinterher und diskriminiert Rassen aufgrund einer Ihnen zugesprochenen Art und Weise. Viele Halter der aufgezählten Rassen hingegen wissen, dass dies nicht der Fall ist und das Modell aus Niedersachsen von Erfolg gekrönt ist! Es wird Zeit das sich in Bremen was ändert!

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Vetoomuksen tiedot

Vetoomus aloitettu: 22.01.2018
Keräys päättyy: 06.03.2018
Alue: Bremen
Aihe:  

Uutiset

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 35 vom 15. Februar 2019

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
    (Landtag) keine Möglichkeit sieht, dem Anliegen zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: L 19/218

    Gegenstand:
    Abschaffung der Rasselisten

    Begründung:
    Die Petentin regt an, die Rasselisten für Hunde abzuschaffen und stattdessen – wie es in
    Niedersachsen der Fall ist - von Hundebesitzern einen Sachkundenachweis und einen
    Wesenstest für die Hunde zu fordern. Kampfhunde seien nicht per se gefährlich. Die Petition
    wird von 287 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme des Senators
    für Inneres eingeholt. Außerdem hatte die Petentin die Möglichkeit, ihr Anliegen im Rahmen
    der öffentlichen Beratung der Petition mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen
    stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

    Der Petitionsausschuss hat sich bereits mehrfach mit der Thematik beschäftigt. In seinem
    Bericht vom 9. Oktober 2015 (Drucksache 19/104) hat er zu der gleich gelagerten Petition
    mit dem Aktenzeichen L 19/6 folgendes ausgeführt:

    „Die Bürgerschaft (Landtag) hat sich in ihrer Sitzung am 19./20. November 2014 mit dem
    Gesetz über das Halten von Hunden befasst. Sie hat die darin vorgesehene Befristung
    aufgehoben. An den Rasselisten hat sie festgehalten, weil es keine neuen Erkenntnisse
    darüber gebe, dass die gelisteten Hunderassen und ihre Mischlinge ungefährlich seien.
    Außerdem hat die Anzahl der Beißvorfälle mit den gelisteten Hunden seit Einführung der
    Rasseliste rapide abgenommen. Vor diesem Hintergrund sieht der Petitionsausschuss keine
    Möglichkeit, das Anliegen der Petentin zu unterstützen.

    Nach wie vor ist eine deutliche Angst von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber Rassen, die
    landläufig als Kampfhund bezeichnet werden, festzustellen. Im Rahmen des öffentlichen
    Interesses ist es erforderlich, die von diesen Rassen ausgehende Verunsicherung der
    Allgemeinheit auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Das Bremische Gesetz über das Halten von
    Hunden sieht eine der kürzesten Rasselisten von Hunden bundesweit vor. Das Haltungsverbot
    gilt nur für vier Hunderassen, sofern nicht eine der gesetzlichen Ausnahmeregelungen zutrifft.“

    An dieser Einschätzung hält der Petitionsausschuss auch nach erneuter Prüfung fest. Das
    Bundesverfassungsgericht hat sich in der Vergangenheit mit den Rasselisten befasst. Nach
    der Rechtsprechung ist der Gesetzgeber befugt, von der Rasseliste auf eine gewisse
    Gefährlichkeit der Hunde zu schließen.

    Ergänzend bleibt darauf hinzuweisen, dass die Forderung an alle Hundehalter, einen
    Sachkundenachweis zu erbringen, kein milderes Mittel darstellt. Da weder von den anderen
    Rassen noch von Haltern eine konkrete Gefahr ausgeht, würde insoweit eine Überregulierung
    vorliegen. Bereits jetzt verlangen die Ortspolizeibehörden einen Sachkundenachweis von
    Haltern, deren Hunde als gefährlich gelten oder von Haltern, bei denen Grund zu der Annahme
    besteht, dass sie nicht über die erforderliche Sachkunde verfügen.

    Begründung (PDF)

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