Რეგიონი: Ბრემენი
 

L 19/233 - Wiedereinrichtung eines Finanzamtes in Bremen-Nord

Მომჩივანი საჯარო არ არის
Პეტიცია მიმართულია
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

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  1. Დაიწყო 2018
  2. Კოლექცია დასრულდა
  3. Წარდგენილია
  4. Დიალოგი
  5. Დასრულებულია

ეს არის ონლაინ პეტიცია der Bremischen Bürgerschaft.

პეტიცია მიმართულია: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Mein Anliegen ist es ,das Bremen-Nord nicht immer weiter von Bremen abgehängt wird. z.B. die Verlagerung des Finanzamtes nach Bremen. Wie in den Jahren zuvor wollte ich meine Steuererklärung für 2016 wieder in Vegesack abgeben. Sie wurde ohne Durchsicht mit der Bemerkung Bearbeitung erfolgt in Bremen angenommen.

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პეტიცია დაიწყო: 20.03.2018
კოლექცია მთავრდება: 02.05.2018
Რეგიონი: Ბრემენი
კატეგორია:  

სიახლეები

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 37 vom 26. April 2019

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
    (Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: L 19/233

    Gegenstand:
    Widereinrichtung eines Finanzamtes in Bremen Nord

    Begründung:
    Der Petent beschwert sich darüber, dass Bremen-Nord immer weiter von Bremen abgehängt werde,
    wie sich z.B. durch die Verlagerung des Finanzamtes zeige.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für
    Finanzen eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der
    öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis
    der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

    Der Petitionsausschuss kann den Unmut des Petenten im Hinblick auf die Bearbeitung der
    Steuererklärung im Jahr 2016 verstehen. Er kann sein Anliegen aber nicht unterstützen. Seitens der
    Vertreterin der Senatorin für Finanzen ist im Rahmen der öffentlichen Beratung eingeräumt worden,
    dass die Bearbeitung der Steuererklärung des Petenten für das Jahr 2016 aufgrund von
    Besonderheiten außergewöhnlich lange gedauert hat. Darüber hinaus ist jedoch festzuhalten, dass
    im Gebäude in Bremen-Vegesack weiterhin eine Zentrale Informations- und Annahmestelle, eine
    Beratungsstelle für Existenzgründer und eine Anlaufstelle für Vollstreckungsschuldner besteht.
    Insofern besteht weiterhin die Möglichkeit die Steuererklärung dort abzugeben.

    Zudem hat die Senatorin für Finanzen die Gründe für die Verlagerung der
    Einkommenssteuerbearbeitung zum Finanzamt Bremen für den Ausschuss nachvollziehbar
    dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bremen-Nord
    jederzeit Zugriff auf die Daten haben und so Fragen zu den Steuererklärungen vor Ort beantworten
    können. Insbesondere durch die fortschreitende Digitalisierung werden Steuererklärungen vermehrt
    elektronisch eingereicht; für gewerblich Tätige und Selbständige besteht inzwischen eine
    entsprechende gesetzliche Verpflichtung. Insofern ist es für den Ausschuss einsichtig, dass der
    Standort der Bearbeitung immer weniger entscheidend ist. Die zentralisierte Bearbeitung im
    Finanzamt Bremen führt dabei zu Zeitersparnissen bei der Bearbeitung.

    Der Ausschuss kann die Sorge der Bewohner von Bremen Nord grundsätzlich nachvollziehen, durch
    die Schließung von Ämtern bzw. eine Verlagerung von Behörden nach Bremen-Stadt einen längeren
    Weg auf sich nehmen zu müssen. Angesichts der dargestellten Sachlage hält der Ausschuss diese
    Sorge im vorliegenden Fall jedoch für unbegründet. In diesem Zusammenhang begrüßt der
    Ausschuss das Bekenntnis der Senatorin für Finanzen im Hinblick auf den Standort Bremen-Nord
    und die im Gegenzug zur Verlagerung der Einkommenssteuerbearbeitung nach Bremen Stadt
    erfolgte Unterbringung der Bewertungsstelle in Vegesack.

    Begründung (PDF)

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