Región: Bremen
 

L 20/46 - Überprüfung ambulanter Pflegedienste

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

9 Firmas

El proceso de petición ha terminado.

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El proceso de petición ha terminado.

  1. Iniciado 2019
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea der Bremischen Bürgerschaft.

La petición está dirigida a: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Einrichtung eines Kontrollsystem ambulante Pflegedienste zu überprüfen Nachdem meine Mutter für 8 Wochen einen Pflegedienst zum Tabletten stellen hatte und ich davon 6 Wochen die Tabletten nachgestellt bzw. korrigiert habe, fordere ich ein Kontrollsystem zur Überprüfung der Pflegedienste. Des weiteren sollen die Bundeseinheitlichen Medikamentpläne in den Patientenordner hinterlegt werden, da diese viel übersichtlicher in ihrer Gestaltung sind und es somit sicherlich auch schon zu einer genaueren Verteilung der Medikamente kommt sind. Ein Alternativvorschlag für die Vergabe der Medikamente wäre auch, dass diese durch die Apotheken gestellt werden. Das wird in Niedersachsen stellenweise so praktiziert. Die Vorteile eine genauen Medikamentenvergabe liegen auf der Hand: Weniger Einweisungen in ein Krankenhaus und weniger Arztbesuche, da es zu weniger Schwankungen im Bereich Marcumar, Blutdruck, Diabetes, usw. kommen wird. Zudem sollte immer mal wieder geprüft werden, ob der Patient in seiner Eigenverantwortung gestärkt werden kann und seine Tabletten selbst stellt. Leider wird zu schnell und automatisch ein Pflegedienst bestellt, ohne sich mehrmalig versichert zu haben, ob der Patient nicht doch in der Lage ist, selbständig seine Tabletten zu stellen. Wir wissen alle um den sogenannten Pflegenotstand und auch deshalb sollte der Patient gestärkt werden, seine Medikamente selbst zu stellen.

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Detalles de la petición

Petición iniciada: 23/10/2019
Fin de la colección: 05/12/2019
Región: Bremen
Categoría, Tema:  

Noticias

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 8 vom 5. Juni 2020

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
    (Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: L 20/46

    Gegenstand: Einrichtung eines Kontrollsystems zur Überprüfung
    von Pflegediensten

    Begründung:
    Aufgrund eigener Erfahrungen mit der Tablettengestellung durch einen ambulanten Pflegedienst
    regt die Petentin an, ein Kontrollsystem zur Überprüfung der Pflegedienste einzuführen. Wegen der
    geringeren Fehleranfälligkeit solle der bundeseinheitliche Medikamentenplan im Patientenordner
    hinterlegt werden. Dieser sei in seiner Gestaltung wesentlich übersichtlicher, als die von
    Pflegediensten genutzten Medikamentenpläne. Als Alternative für die Vergabe der Medikamente
    könnten diese durch die Apotheken gestellt werden. Darüber hinaus sei es wichtig, die
    Eigenverantwortung der Patientinnen und Patienten zu stärken. Sie fühlten sich ernst genommen,
    wenn sie stärker in Behandlung und Medikation eingebunden würden. Um Missverständnissen beim
    Aufeinandertreffen unterschiedlicher kultureller Hintergründe und Bildungsstände vorzubeugen, sei
    eine verstärkte Schulung des Pflegepersonals erforderlich. Insgesamt lasse sich so die
    Fehldosierung von Medikamenten verringern. Die Petition wird von zehn Mitzeichnerinnen und
    Mitzeichnern unterstützt.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme der Senatorin für
    Soziales, Jugend, Integration und Sport eingeholt. Darüber hinaus hatte die Petentin die Möglichkeit,
    Ihr Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung der Petition mündlich zu erläutern. Unter
    Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst
    wie folgt dar:

    Ein Kontrollsystem für ambulante Pflegedienste gibt es bereits. Nach den Vorschriften des SGB XI
    überprüft der medizinische Dienst der Krankenkassen im Auftrag des Landesverbandes der
    Pflegekassen die Qualität der Leistungserbringung in der ambulanten Pflege. Die Überprüfung
    umfasst auch die Pflegedokumentation sowie die Medikamentengabe. Die Prüfung erfolgt als
    Regelprüfung, Anlassprüfung oder Wiederholungsprüfung.

    Die zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität getroffenen Vereinbarungen erstrecken
    sich unter anderem auf eine praxistaugliche, den Pflegeprozess unterstützende und die
    Pflegequalität fördernde Pflegedokumentation. Die von einem ambulanten Pflegedienst erbrachten
    Leistungen sind in der Pflegedokumentation zu dokumentieren, die Dokumentation muss eindeutig
    und vollständig sein. Allerdings ist nicht vorgeschrieben, welche Art von Dokumentation ein
    Pflegedienst verwenden soll. Dementsprechend können die Pflegekassen die ambulanten
    Pflegedienste nicht verpflichten, eine einheitliche Art der Dokumentation zu benutzen.

    Gesetzlich versicherte Personen, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel
    anwenden, haben einen Anspruch auf einen Medikamentenplan. Er enthält unter anderem auch
    Anwendungshinweise für alle Arzneimittel, die verordnet wurden. Der Medikamentenplan ist
    ebenfalls Teil der Pflegedokumentation. Dies dient ebenfalls dem Ziel der Patientensicherheit vor
    Fehlmedikationen.

    Die Bereitstellung und Verabreichung von Medikamenten durch einen ambulanten Pflegedienst
    erfolgt auf Verordnung des behandelnden Arztes. Dafür muss eine Indikation vorliegen, die die
    Verordnung berechtigt. Die behandelnden Ärzte müssen feststellen, dass die Patienten nicht mehr
    in der Lage sind, die Medikamente selbst zu richten und diese korrekt und regelmäßig einzunehmen.
    Außerdem darf im Haushalt keine weitere Person leben, die diese Leistung übernehmen könnte.
    Der Petitionsausschuss geht davon aus, dass Ärzte und Ärztinnen mit diesen Verordnungen im
    allgemeinen verantwortungsvoll umgehen und auch beurteilen können, ob die Patientinnen und
    Patienten in der Lage sind, ihre Medikamente ordnungsgemäß einzunehmen.
    Insgesamt lässt sich feststellen, dass aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen Maßnahmen
    getroffen werden, um die Qualität der ambulanten Pflege sicherzustellen beziehungsweise zu
    verbessern. Der Petitionsausschuss sieht keine Möglichkeiten, auf Landesebene darüber
    hinausgehende Maßnahmen zu ergreifen.

    Das Verblistern von Medikamenten durch Apotheken kann, wenn das Pflegepersonal knapp besetzt
    oder schlecht ausgebildet ist und verhältnismäßig viele Fehler macht, sicherlich dazu beitragen, die
    Fehlerquote senken. Andererseits darf es jedoch nicht dazu führen, dass das Pflegepersonal den
    Überblick über die Medikation und den Bezug zu den Arzneimitteln verliert und möglicherweise noch
    schwerer auf unerwünschte Wirkungen achten kann. Letztlich trägt immer das Pflegepersonal die
    Verantwortung für die richtige Medikamentengabe.

    Begründung (PDF)

Todavía no hay un argumento PRO.

Vielleicht würde es genügen, den Vertrag mit dem Pflegedienst zu korrigieren, wenn ohnehin die Tablettengabe kontrolliert wird. Der MDK überprüft Pflegedienste, wieviel Überprüfer sollen denn noch bezahlt werden?

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