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L 20/70 - Mietendeckel in Bremen

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Петицията е адресирана до
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

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Петицията е затворена

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  1. Започнато 2019
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Това е онлайн петиция der Bremischen Bürgerschaft.

Петицията е адресирана до: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Mietendeckel in Bremen Der Senat wird aufgefordert ein tragfähiges Kozept für einen Mietendeckel im Bundesland Bremen sehr kurzfristig zu erarbeiten und umzusetzen. Die Belastungen der Mieter kennt jeder, die müssen hier nicht nocheinmal aufgeführt werden. Ich halte es auch für unerheblich das die Bausenatorin Frau Schaefer diesem Vorhaben (Antrag der LINKEN) bereits im Vorfeld! eine Absage erteilt?

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Информация за петицията

Петицията е започната: 17.11.2019 г.
Колекцията приключва: 30.12.2019 г.
Регион: Бремен
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новини

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 17 vom 19. März 2021

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
    (Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr. L 20/70

    Gegenstand: Einführung eines sog. Mietendeckels im Land Bremen

    Begründung:
    Der Petent fordert mit seiner Petition die Erstellung eines tragfähigen Konzeptes zur Einführung
    eines sog. Mietendeckels im Land Bremen, um unkontrollierte Steigerungen der Wohnraummieten
    zu verhindern und die Mietpreisentwicklung öffentlich-rechtlich zu begrenzen. Vorbild soll dabei das
    Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen im Land Berlin sein. Die veröffentlichte Petition
    wird von 3 Mitzeichnern unterstützt.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für
    Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau eingeholt und die Petition
    öffentlich beraten. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen
    Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

    Der Petitionsausschuss sieht derzeit keine Notwendigkeit im Lande Bremen eine zusätzliche
    landesgesetzliche Regelung zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen (sog. Mietendeckel)
    einzuführen. Stattdessen wird dem Anstieg der Mietpreise in der Stadtgemeinde Bremen aktuell
    aufgrund der Verordnungsermächtigung in § 558 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch und der auf dieser
    Grundlage vom Senat erlassenen Kappungsgrenzen-Verordnung begegnet. Hiernach sind die
    Landesregierungen ermächtigt, befristet besondere Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen und
    Mietpreisregelungen für die Neuvermietung für den Bereich der Wohnraummiete (Mietpreisbremse)
    festzulegen, wenn eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu
    angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders
    gefährdet ist. Für die Stadtgemeinde Bremen liegen diese Voraussetzungen vor, so dass die Mieten
    in der Stadt Bremen bereits jetzt schon innerhalb von drei Jahren nur noch um 15% erhöht werden
    können und die Mieten bei Neuvermietungen nur noch 10% über der Marktmiete liegen dürfen.

    Darüber hinaus ist beabsichtigt, noch in dieser Wahlperiode die Voraussetzungen für die Errichtung
    von zusätzlichen 10.000 Wohnungseinheiten zu schaffen und den Bestand der Sozialwohnungen
    durch eine Erweiterung der Sozialwohnungsquote in neuen Baugebieten auf 8.000 Einheiten zu
    erhöhen. Ziel dieser Maßnahmen ist auch, durch eine deutliche Erhöhung des Wohnungsangebotes
    mäßigend auf die Mietpreisentwicklung im Lande Bremen einzuwirken. Der Senat hat darüber
    hinaus zugesagt, die Wohnraummietenentwicklung in Lande Bremen weiter zu beobachten und
    wenn Anlass dazu besteht, auch die Erfahrungen aus der Einführung des Mietendeckels in Berlin
    auszuwerten, um daraus gegebenenfalls weitere Maßnahmen abzuleiten.

    Begründung (PDF)

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