Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 17 vom 19. März 2021
Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
(Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:
Eingabe Nr. L 20/70
Gegenstand: Einführung eines sog. Mietendeckels im Land Bremen
Begründung:
Der Petent fordert mit seiner Petition die Erstellung eines tragfähigen Konzeptes zur Einführung
eines sog. Mietendeckels im Land Bremen, um unkontrollierte Steigerungen der Wohnraummieten
zu verhindern und die Mietpreisentwicklung öffentlich-rechtlich zu begrenzen. Vorbild soll dabei das
Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen im Land Berlin sein. Die veröffentlichte Petition
wird von 3 Mitzeichnern unterstützt.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für
Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau eingeholt und die Petition
öffentlich beraten. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen
Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:
Der Petitionsausschuss sieht derzeit keine Notwendigkeit im Lande Bremen eine zusätzliche
landesgesetzliche Regelung zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen (sog. Mietendeckel)
einzuführen. Stattdessen wird dem Anstieg der Mietpreise in der Stadtgemeinde Bremen aktuell
aufgrund der Verordnungsermächtigung in § 558 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch und der auf dieser
Grundlage vom Senat erlassenen Kappungsgrenzen-Verordnung begegnet. Hiernach sind die
Landesregierungen ermächtigt, befristet besondere Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen und
Mietpreisregelungen für die Neuvermietung für den Bereich der Wohnraummiete (Mietpreisbremse)
festzulegen, wenn eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu
angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders
gefährdet ist. Für die Stadtgemeinde Bremen liegen diese Voraussetzungen vor, so dass die Mieten
in der Stadt Bremen bereits jetzt schon innerhalb von drei Jahren nur noch um 15% erhöht werden
können und die Mieten bei Neuvermietungen nur noch 10% über der Marktmiete liegen dürfen.
Darüber hinaus ist beabsichtigt, noch in dieser Wahlperiode die Voraussetzungen für die Errichtung
von zusätzlichen 10.000 Wohnungseinheiten zu schaffen und den Bestand der Sozialwohnungen
durch eine Erweiterung der Sozialwohnungsquote in neuen Baugebieten auf 8.000 Einheiten zu
erhöhen. Ziel dieser Maßnahmen ist auch, durch eine deutliche Erhöhung des Wohnungsangebotes
mäßigend auf die Mietpreisentwicklung im Lande Bremen einzuwirken. Der Senat hat darüber
hinaus zugesagt, die Wohnraummietenentwicklung in Lande Bremen weiter zu beobachten und
wenn Anlass dazu besteht, auch die Erfahrungen aus der Einführung des Mietendeckels in Berlin
auszuwerten, um daraus gegebenenfalls weitere Maßnahmen abzuleiten.
Begründung (PDF)