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To jest petycja internetowa der Bremischen Bürgerschaft .
Petycja skierowana jest do: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
Die Bremische Bürgerschaft möge eine Änderung des Bremischen Schulgesetzes beschließen, da es zwar aus politischer Sicht sicherlich stets einfach ist, die Verantwortung auf Dritte abzuwälzen ohne die dafür notwendigen Systeme zu etablieren, insbesondere das Abwälzen hebelt damit allerdings den Grundgedanken des Rechtsstaates aus. Nach § 60 Abs. 2 des Bremischen Schulgesetzes sind die Eltern verpflichtet, bei der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken. Dazu muss die Bremische Bürgerschaft ebenfalls in diesem Gesetz dafür sorgen, dass die Eltern über Sitzungen der unterschiedlichen öffentlichen Gremien von den Gremien als Bringpflicht informiert werden. Ist dieses nicht Inhalt des Gesetzes, ist der Abschnitt aus § 60 Abs. 3 zu streichen. Gefordert ist in diesem Gesetz nur die Bereitschaft, sich informieren zu lassen, was als Grundlage zu einer gesetzlichen Verpflichtung der Eltern kaum ausreicht. Es muss somit in das Gesetz eine Verpflichtung der Gremien, die Eltern auch über die öffentlichen Sitzungen zu informieren, ebenfalls aufgenommen werden. Dieser Passus muss also auch im § 65 Abs.1.1 aufgenommen werden.
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Ruszyła petycja:
13.12.2019
Petycja się kończy:
24.01.2020
Region:
Brema
Kategoria: